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Has Bauamt.
Bürgermeister Seiler entgegnet, daß das generell nicht geschehen könne,
dagegen stehe nichts im Weg, von Fall zu Fall es zu thun, sofern
ein entsprechender Antrag von einem Magistratsmitglied eingebracht
und die Genehmigung der Majorität erhalten werde. Herr Eckart
findet es auffällig, daß gerade in Wasserrechtsprozessen der Ausgang
schon einigemale zu Ungunsten der baurathlichen Aufstellungen ausge⸗
fallen sei und meint, daß daher in solchen einiges Mißtrauen wohl be—
gründet erscheine. Herr Rechtsrath Schwemmer legt dar, daß im vor—
liegenden Fall Niemand habe voraussehen können, wie die Sache aus—
gehen werde; es sei eine strittige Frage, bei der ebensowohl die An—
schauung des Bauamts Berechtigung für ssich gehabt, wie die der
entscheidenden Oberbehörde sie habe. Die Letztere habe eben und
zwar zu Gunsten der betheiligten Bürger eine mildere Meinung Platz
greifen lassen, da wo der Baurath streng im Rahmen desselben Rechts
die rigorose vertreten hat. Vom Verlieren des Prozesses in Folge irr—
thümlicher oder unrichtiger Behandlung der Sache Seitens des Bau—
raths könne also in diesem Falle nicht die Rede sein. Beschlossen wird
alsdann, den höheren Entscheid einfach dem Bauamt zur Kenntnißnahme
hinüberzugeben.
Und da „aller guten Dinge drei“ sein müssen — hier freilich
eher aller schlechten! — fügt sich's auch noch, daß die um circa 1200 M
angeschaffte neue Heuwaage nichts taugt und daß diese Waage
auf ganz besondere Empfehlung des Bauamts hin und gegen
den Widerspruch verschiedener Magistratsmitglie der von Riesa
bezogen und nicht in Nürnberg selber hergestellt worden ist. Es gab
auch über diese Affaire eine lange und bewegte Verhandlung, denn der
Magistrat steht ziemlich rathlos (1) vor der ganzen Geschichte, nach—
dem der Fabrikant sein Geld für die Waage bereits erhalten hat.
Letzteres wurde ihm auf ein Gutachten des Herrn Verificators hin
ausgehändigt, welcher die Waage geprobt und für richtig befunden hatte,
allein, wie sich nachträglich herausgestellt, nicht mit der hinreichenden
Belastung, um für alle Fälle sicher zu sein. Als man's hinterdrein
mit größerem Gewicht probirte, fand man sie unzuverlässig und der
Monteur der Fabrik sah sich nach allen möglichen Verbesserungsversuchen
daran zu dem Geständniß genöthigt, daß er jetzt nichts mehr anzufangen
wisse, um die Waage in Ordnung zu bringen. Nun beschloß der
Magistrat, den Fabrikanten telegraphisch herbeizurufen, in dessen und
eines Rechtsraths Beisein und unter weiterem Bezug eines Technikers
(Herrn Prof. Irmisch oder Dr. Weiß) und anderer Sachverständiger
noch einmal eine Probe vorzunehmen und im Fall das Werk wirklich