Volltext: Die Gewerbefreiheit in Gefahr!

9 
—6 
76 
J I 
r 
Vten 
V 
82 
8 
Blus 
lebett 
bedlu 
8 
84 
dz des 
IJ in A 
go ihn in 
zzu für i 
d3 ohne 
9 
d stritten 
o um ei Ein altes, aber wahres Wort sagt: „Wer einen Finger hergibt, 
zu wurdeserliert bald die Hand und endlich sich selbst.“ 
Hatte Dies berücksichtigend, müssen wir nicht blos Wacht am Rhein hal— 
sondern auch Wacht, daß die Befreiung von Bevormundung, die 
uNdäuf ir mühsam errungen haben, uns nicht auf Umwegen wieder ent⸗ 
w mer gogen wird. Wir müssen, wie der soeben verstorbene Anastasius Grün 
h Hitze Graf Auersperg) in dem Metternich'schen Oesterreich, sagen: „Ich bitte 
ßmannm die Freiheit, frei sein zu dürfen.“ 
m der ggDer Verfasser glaubt sich hiezu besonders berechtigt, da er vom 
nöthi Jahr 1812 an ununterbrochen gegen Zunft⸗- und Konzessionswesen, 
beide jegen Schutz- und Rückzölle in Zeitungen und Büchern schrieb und für 
deng reiheit des Handels, der Gewerbe, der Ansäßigung, der Ehe, des 
und Plaubens, der Heilkunst, der Advokatur kämpfte, lange ganz allein 
indeutehend, da nach den Freiheitskriegen Staatsmänner, Professoren und 
rech t Beitungsschreiber durch Schutzzölle und Bevormundung den Wohlstand 
recht nd das Glück des Volkes zu schaffen wähnten. Mit Recht sagte da— 
Thätiper ein Amerikaner: „die Unterthanen in den 82 Reichen sonder Gleichen 
heit Plichen den Bewohnern einer Menagerie, die sich nur durch Gitter an— 
ehen dürfen.“ 
Es dauerte 30—60 Jahre, bis durch den Zollverein die vielen 
Zollgrenzen verschwanden, dann nach und nach die Monopole der Zünft— 
Ner, der Kaufleute, der Aerzte, die Ueberladung der Beamten mit Ar— 
rtiten, zu deren richtiger Ausführung ihnen alle Mittel fehlten. 
F Es dürfte von Werth sein, aus der Weltgeschichte einige That— 
geringessachen aufzuführen, welche Belege für den weiteren Inhalt dieser Schrift 
Leuchs, Gewerbefreiheit, Bauleute und Gesundheitsmacher. 1
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.