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Der Sachverhalt ergibt sich aus meinen beim Magistrat befind⸗
lichen Eingaben, sowie aus den mitfolgenden Erlassen desselben.
Ich kaufte im Dezember 1873 und im Januar 1874 etwas über
26 Morgen Sandfelder, die rechts unmittelbar an die Fürther-Eisen—
bahn und Chaussee und links unmittelbar an die Centralwerkstätte und
Staats-Eisenbahn grenzen, gegen Gostenhof zu an das Eigenthum des
Magistrat, gegen Fürth an die vom Aerar erworbenen Felder.
Ich beabsichtigte, da damals schon bekannt war, daß der Staat
Arbeiter-Wohnungen nicht bauen lassen werde, weil die Arbeiter Privat⸗
miethe oder auf ihre Kosten erbaute Häuser vorziehen, sowie Geschäfts—
häuser zu bauen, welche die vielen Tausend in den Werkstätten beschäf—
tigten Personen zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse nothwendig haben.
Auf meine Anfrage hinsichtlich der einzuhaltenden Baulinien er—
hielt ich einen Grundriß, von dem anliegend Copie folgt. Nach dem—
selben verlegt das Bauamt drei Straßen von 50 und sechs Querstraßen
von 40“ Breite auf meinen Grund, verlangt also die unentgeldliche
Abtretung von 6 bis 7 Morgen und die Hinterlegung der Baukosten
für Straßen und Kanäle vor Beginn des Baues der Häuser. — Der
Magistrat übersah dabei, daß eine Bauart, wie die in der verunglückten
Marienvorstadt eingeführte, sich nicht für ein Areal eignet, das zwischen
zwei, jede halbe Stunde von großen Wagenzügen befchrenen Eisenbahnen
liegt und den Rauch dieser, sowie den Lärm zahlreicher Schmied- und
anderer Werkstätten als Beigabe hat. Reiche Privatleute werden dort
keine Paläste bauen. — Für Arbeiter und Geschäftsleute ist es aber
wesentlich, daß ihre Wohnungen nicht übermäßig vertheuert werden
durch breite Kunststraßen und Kanäle. Nürnberg, sowie ganz Nord—
deutschland hatte seit 1000 Jahren blos Sand- und Erdstraßen und
erhielt erst nach der Vereinigung mit Bayern Kunststraßen oder Chausseen
und in keinem der zahlreichen Dörfer, welche die Stadt umgeben,
hat eine Verschlemmung des Bodens stattgefunden, die den Bau von
Kanälen nothwendig machte.
Wie sehr aber obige Forderungen den Bau von Häusern und
somit auch die Miethen vertheuern, ergibt sich aus Nachstehendem:
Die Straßen auf meinem Grundstück würden kosten nach dem
Anschlag des Bauamts von 54 Mark per Meter: 1380,000 Mark.
Für die Kanäle wird man wohl das Dreifache annehmen dürfen —
390,000 Mark. Gebühr für den Einlaß der Kanäle in den Kanal des
Magistrats à 15 Mark per Meter bei einer Häuserlänge von 15000 Meter:
22,500 Mark — in Summa 542,500 Matk. Wenn 50 Häuser durch—
schnittlich von 30 Meter Länge erbaut werden, ist also jedes für ewige
Eingabe an die kgl. Regierung.