Volltext: Die Gewerbefreiheit in Gefahr!

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Der Sachverhalt ergibt sich aus meinen beim Magistrat befind⸗ 
lichen Eingaben, sowie aus den mitfolgenden Erlassen desselben. 
Ich kaufte im Dezember 1873 und im Januar 1874 etwas über 
26 Morgen Sandfelder, die rechts unmittelbar an die Fürther-Eisen— 
bahn und Chaussee und links unmittelbar an die Centralwerkstätte und 
Staats-Eisenbahn grenzen, gegen Gostenhof zu an das Eigenthum des 
Magistrat, gegen Fürth an die vom Aerar erworbenen Felder. 
Ich beabsichtigte, da damals schon bekannt war, daß der Staat 
Arbeiter-Wohnungen nicht bauen lassen werde, weil die Arbeiter Privat⸗ 
miethe oder auf ihre Kosten erbaute Häuser vorziehen, sowie Geschäfts— 
häuser zu bauen, welche die vielen Tausend in den Werkstätten beschäf— 
tigten Personen zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse nothwendig haben. 
Auf meine Anfrage hinsichtlich der einzuhaltenden Baulinien er— 
hielt ich einen Grundriß, von dem anliegend Copie folgt. Nach dem— 
selben verlegt das Bauamt drei Straßen von 50 und sechs Querstraßen 
von 40“ Breite auf meinen Grund, verlangt also die unentgeldliche 
Abtretung von 6 bis 7 Morgen und die Hinterlegung der Baukosten 
für Straßen und Kanäle vor Beginn des Baues der Häuser. — Der 
Magistrat übersah dabei, daß eine Bauart, wie die in der verunglückten 
Marienvorstadt eingeführte, sich nicht für ein Areal eignet, das zwischen 
zwei, jede halbe Stunde von großen Wagenzügen befchrenen Eisenbahnen 
liegt und den Rauch dieser, sowie den Lärm zahlreicher Schmied- und 
anderer Werkstätten als Beigabe hat. Reiche Privatleute werden dort 
keine Paläste bauen. — Für Arbeiter und Geschäftsleute ist es aber 
wesentlich, daß ihre Wohnungen nicht übermäßig vertheuert werden 
durch breite Kunststraßen und Kanäle. Nürnberg, sowie ganz Nord— 
deutschland hatte seit 1000 Jahren blos Sand- und Erdstraßen und 
erhielt erst nach der Vereinigung mit Bayern Kunststraßen oder Chausseen 
und in keinem der zahlreichen Dörfer, welche die Stadt umgeben, 
hat eine Verschlemmung des Bodens stattgefunden, die den Bau von 
Kanälen nothwendig machte. 
Wie sehr aber obige Forderungen den Bau von Häusern und 
somit auch die Miethen vertheuern, ergibt sich aus Nachstehendem: 
Die Straßen auf meinem Grundstück würden kosten nach dem 
Anschlag des Bauamts von 54 Mark per Meter: 1380,000 Mark. 
Für die Kanäle wird man wohl das Dreifache annehmen dürfen — 
390,000 Mark. Gebühr für den Einlaß der Kanäle in den Kanal des 
Magistrats à 15 Mark per Meter bei einer Häuserlänge von 15000 Meter: 
22,500 Mark — in Summa 542,500 Matk. Wenn 50 Häuser durch— 
schnittlich von 30 Meter Länge erbaut werden, ist also jedes für ewige 
Eingabe an die kgl. Regierung.
	        
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