Volltext: Die Gewerbefreiheit in Gefahr!

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in der Weise, daß neue Straßen entstehen, so kann er hiezu der Mit— 
wirkung der Gemeinde nicht entbehren. Diese ist berechtigt und ver— 
pflichtet, die Pläne zu prüfen und zu genehmigen. 
Die Genehmigung nun macht sie davon abhängig, daß ihr das 
Land zum Straßenkörper abgetreten wird, daß die Straßen so und 
nicht anders laufen ꝛc. 
Dies mag unter Umständen recht unangenehm sein, läßt sich aber, 
wenn man nicht Straßen bekommen will, bei welchen das eine Haus 
vor, das andere zurück, das dritte in der Mitte der Straße steht, nicht 
vermeiden *). Daß Ausschreitungen dabei vorkommen, habe ich bereits 
betont**). 
Will also, und damit komme ich auf Ihre letzte Frage, die Erthei— 
lung der Genehmigung zu einem Neubau an Bedingungen geknüpft 
werden, die Sie nicht für berechtigt halten, so können Sie sich bei der 
Regierung von Mittelfranken beschweren und Abänderung des bezäügli— 
chen Beschlusses zu erwirken versuchen. 
Nach dem Schlußsatz des 8 8 der eingeschickten und wieder mit— 
folgenden Bekanntmachung hat sich der Magistrat vorbehalten, in ein— 
zelnen Fällen von den generellen Vorschriften abzuweichen.“ 
dürfen. 
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) Im vorliegenden Fall ist aber die Baulinie eingehalten und der Stein des 
Anstoßes liegt nur darin, daß dem Staat die andere Hälfte des Baues obliegt und 
man denselben nicht zwingen kann, die Straße für erforderlich zu finden, und die nö— 
higen Baukosten an den Magistrat zu bezahlen. 
*9) Eine solche ist es wohl, wenn auf ein Viereck von 26 Morgen 10 übermäßig 
breite Straßen gelegt werden. 
(Die Entschließung der kgl. Regierung von Mittelfranken folgt weiter hinten.) 
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deuchs Gewerbefreiheit, Bauleute und Gesundheitsmacher. 
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