Volltext: Die Gewerbefreiheit in Gefahr!

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angesehen wurde, der sich durch Paß oder Wanderbuch als sol⸗ 
chen ausweisen konnte. 
Erscheint es ungerecht, den Bürger 365 Tage lang für die 
Güte des Straßenpflasters haftbar zu machen, da die Polizei— 
diener, die ohnedem die Straßen durchwandern, oder Ange— 
stellte des Bauamtes in 12 Monaten gewiß überflüssige Zeit 
haben, um eine Beschädigung des Pflasters zu erkeunen und 
Abhülfe zu schaffen, ehe eine Lücke weitere schadhafte Stellen 
hervorbringt. Bei obiger Annahme bringt es dem Bauamte 
Vortheil, wenn es die Lücken nicht sieht und nach zwölf 
Monaten die Pflasterung der Straße andern Schultern über— 
tragen kaun, und zwar um hohen Preis. 
Belege. 
7) 
Eben so ernstliche Bedenken rufen die S. 28 mitgetheilten Be— 
schlüsse wegen des Baues von Straßen im Stadtgebiete wach. 
Gegen 81 ist nichts zu erinnern, nur hätte der technischen und 
rechtlichen Möglichkeit einer Straße beigefügt werden sollen, daß der 
Bau einer solchen nur da gesordert werden kann, wo sie nothwendig ist. 
8 2 unterwirft die Privatpersonen einer drückenden und kostspieli⸗ 
gen Vormundschaft, wie weiter hinten dargethan werden soll. 
8 8 hebt den bisher selbst beim Bau von Eisenbahnen üblichen 
Gebrauch auf, indem er unentgeltliches Abtreten des Bodens an die 
Stadtgemeinde fordert, während die Eisenbahneu des Staats den Be— 
sitzer noch jetzt entschädigen und die Entscheidung, wenn er in die an— 
gebotene Entschädigung nicht willigt, einem Sachverständigen oder Ge⸗ 
schwornengericht übertragen, während mit obigem 8 ein Liebhaber von 
vielen Straßen, gleichviel ob Bauamt oder Magistrat, bedeuteuden 
Schaden stiften kann. 
Für 8 4 gilt dasselbe. Er unterwirft die Einzelnen den Ausichten 
und dem Geschmack des Bauamts, die sehr kostspielig, gothisch, mittel— 
alterlich, altgriechisch, morgenländisch, zukunftlich ꝛc. sein können. Es 
erinnert dies an die Zeiten des Erhalters (Konservators) alterthüm— 
licher Schanzen und Bauwerke (Heideloff). 
8 5 fügt zu der kostenfreien Abtretung des Bodens noch die 
haxte Bedingung zu, daß der Grundbesitzer auch die Straße auf seine 
Kosten bauen lassen muß, und zwar bis zur nächsten Querstraße, 
gibt dem Bauamte das Alleinrecht zum Bau, was dex im
	        
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