Volltext: Dienstanweisung für die Polizei-Mannschaft des Magistrats der kgl. bayer. Stadt Nürnberg

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welcher in Gegenwart des Inhabers mit dem Amts— 
siegel zu verschließen ist, an den Richter abzuliefern. 
Der Verschluß hat, wenn das Amätgsiegel nicht 
zur Stelle ist, im Polizeigebäude in Gegenwart 
des Inhabers der Papiere zu erfolgen und ist 
Letzterem oder dessen Stellvertreter die Beidrückung 
seines Siegels zu gestatten. 
Dritter Teil. 
Disziplinarbestimmungen. 
853. 
Allgemeines. 
Bei Verfehlungen der Polizeimannschaft gegen 
die Bestimmungen der bürgerlichen Gesetze erfolgt 
Mitteilung an die kgl. Staatsanwaltschaft behufs 
Einleitung des Verfahrens vor den ordentlichen 
Gerichten. 
Angehörige der Polizeimannschaft, welche es 
vorsätzlich unterlassen, Verbrechen, Vergehen oder 
strafbare Zuwiderhandlungen, gegen die gesetzlichen 
Vorschriften über die Erhebung und Sicherung 
öffentlicher Abgaben oder Gefälle zu verhindern, 
welche von der Verübung derartiger strafbarer 
Handlungen Kenntnis erlangt haben, ohne hierüber 
Anzeige zu erstatten, welche vorsätzlich ihrer Dienst— 
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