Metadaten: Geschichte der Städtischen Handelsschule in Nürnberg

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den Unterrichtsanstalten zur Bildung der weiteren und unerläßlichen 
technischen Lehranstalt, der Kreisgewerbschule, zum Besten des ganzen 
Kreises gehörig berücksichtigt werde. 
Dieser Druck half, so daß eine Vereinigung der meisten Stimmen 
dahin zustande kam, daß nach allerhöchster Vorschrift eine vollständige 
Kreisgewerbschule durch Umwandlung der höheren Bürgerschule errichtet 
werden solle. Nur der J. Bürgermeister der Stadt und Johannes 
Scharrer ließen sich durch die gemachten Versprechungen von ihrer 
Ansicht nicht abbringen. Und die Folgezeit gab ihnen recht; denn als 
man an die Errichtung der Kreisgewerbschule und die Aufstellung eines 
Lehrplans ging, zeigte sich die Unmöglichkeit der Realisierung des ge— 
faßten Beschlusses, und alle Beredsamkeit und Überzeugungskunst des 
Ministerialkommissärs war vergebliche Mühe gewesen. Es bedurfte 
noch langwieriger Verhandlungen, bis eine annehmbare Vereinigung 
beider Anstalten erzielt wurde; aber auch diese löste sich schon nach 
einem Jahre wieder auf, als sich die Forderungen der Staatsregierung 
mit den lokalen Bedürfnissen Nuürnbergs als unvereinbar erwiesen, und 
die höhere Bürgerschule erstand als städtische Handelsschule. 
Den letzten Gegenstand der Beratung in dieser wichtigen Konfe— 
renz bildete die Verbindung des Unterrichts der Gewerbschuͤler mit den 
Realfächern des Gymnasiums. 
Oberstudienrat v. Mehrlein suchte die Bedenken und Einwen— 
dungen zu widerlegen, welche gegen diese Verbindung bestanden. Vor 
allem bestritt er, daß dadurch eine Überfüllung der Gymnasien herbei— 
geführt werde. Sollte aber gleichwohl dieser Fall eintreten, so könne 
man Parallelkurse errichten. Sodann bezweifelte er, daß diese Verbin— 
dung eine Ungleichartigkeit der Schüler bewirke, die zur Folge habe, 
daß der Realienunterricht der Gymnasialschüler zum Nachteil gründlicher 
Bildung entweder zur Fassungskraft der Gewerbschüler herabgestimmt 
oder fuͤr diese widernatürlich gesteigert werden müsse. Es lasse sich 
bei den Gewerbschülern ein so geringer Grad von Fassungskraft durch— 
aus nicht annehmen; zudem verkenne man, daß nach dem Geist der 
allerhöchsten Verordnung vom 16. Februar und der Vollzugsinstruk— 
tion, wie die Kunst, so auch eine auf den höheren Realunterricht 
basierte Bildung in die Gewerbe übergehen solle, was sich nicht durch 
Herabstimmung, sondern durch intensive Steigerung des Unterrichts 
bewirken lasse und um so notwendiger erscheine, als gerade aus der 
Klasse der nach höherer Ausbildung strebenden Gewerbschüler und nach 
der neuesten Ordnung des technischen Unterrichtssystems in Bayern 
nicht nur der Gewerbestand seine von höherer Bildung
	        
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