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den Unterrichtsanstalten zur Bildung der weiteren und unerläßlichen
technischen Lehranstalt, der Kreisgewerbschule, zum Besten des ganzen
Kreises gehörig berücksichtigt werde.
Dieser Druck half, so daß eine Vereinigung der meisten Stimmen
dahin zustande kam, daß nach allerhöchster Vorschrift eine vollständige
Kreisgewerbschule durch Umwandlung der höheren Bürgerschule errichtet
werden solle. Nur der J. Bürgermeister der Stadt und Johannes
Scharrer ließen sich durch die gemachten Versprechungen von ihrer
Ansicht nicht abbringen. Und die Folgezeit gab ihnen recht; denn als
man an die Errichtung der Kreisgewerbschule und die Aufstellung eines
Lehrplans ging, zeigte sich die Unmöglichkeit der Realisierung des ge—
faßten Beschlusses, und alle Beredsamkeit und Überzeugungskunst des
Ministerialkommissärs war vergebliche Mühe gewesen. Es bedurfte
noch langwieriger Verhandlungen, bis eine annehmbare Vereinigung
beider Anstalten erzielt wurde; aber auch diese löste sich schon nach
einem Jahre wieder auf, als sich die Forderungen der Staatsregierung
mit den lokalen Bedürfnissen Nuürnbergs als unvereinbar erwiesen, und
die höhere Bürgerschule erstand als städtische Handelsschule.
Den letzten Gegenstand der Beratung in dieser wichtigen Konfe—
renz bildete die Verbindung des Unterrichts der Gewerbschuͤler mit den
Realfächern des Gymnasiums.
Oberstudienrat v. Mehrlein suchte die Bedenken und Einwen—
dungen zu widerlegen, welche gegen diese Verbindung bestanden. Vor
allem bestritt er, daß dadurch eine Überfüllung der Gymnasien herbei—
geführt werde. Sollte aber gleichwohl dieser Fall eintreten, so könne
man Parallelkurse errichten. Sodann bezweifelte er, daß diese Verbin—
dung eine Ungleichartigkeit der Schüler bewirke, die zur Folge habe,
daß der Realienunterricht der Gymnasialschüler zum Nachteil gründlicher
Bildung entweder zur Fassungskraft der Gewerbschüler herabgestimmt
oder fuͤr diese widernatürlich gesteigert werden müsse. Es lasse sich
bei den Gewerbschülern ein so geringer Grad von Fassungskraft durch—
aus nicht annehmen; zudem verkenne man, daß nach dem Geist der
allerhöchsten Verordnung vom 16. Februar und der Vollzugsinstruk—
tion, wie die Kunst, so auch eine auf den höheren Realunterricht
basierte Bildung in die Gewerbe übergehen solle, was sich nicht durch
Herabstimmung, sondern durch intensive Steigerung des Unterrichts
bewirken lasse und um so notwendiger erscheine, als gerade aus der
Klasse der nach höherer Ausbildung strebenden Gewerbschüler und nach
der neuesten Ordnung des technischen Unterrichtssystems in Bayern
nicht nur der Gewerbestand seine von höherer Bildung