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Besondere Fürsorge und Wohlfahrtspflege.
Enge der gesetzlichen Bestimmungen von Anfang an ausgeschlossen war, um Dauerpflege;
10 Fälle betrafen Ehelichkeitserklärung des Kindes auf Antrag des unehelichen Vaters.
In 38 Fällen hatten die neuen Eltern bereits von vorneherein ein bestimmtes Kind
im Auge, bzw. bereits in Pflege. Hier hatten wir also nur noch die Verhältnisse zu prüfen,
mit den Angehörigen des Kindes zu verhandeln und den Parteien bei Umwandlung des
bloßen tatsächlichen Pflegeverhältnisses in ein festes Adoptionsverhältnis in formeller Hinsicht
die Wege zu ebnen.
Nach Ablauf der Probezeit wurde in 24 Fällen Adoptionsvertrag bezw. Erziehungs—
oertrag geschlossen und in 3 Fällen dem Antrag auf Ehelichkeitserklärung zugestimmt. Bei
75 000 der abgeschlossenen Adoptionsverträge war den Adoptiveltern Befreiung vom Alters—
erfordernis des 8 1744 B. G.-B. erteilt worden — ein deutliches Zeichen dafür, daß die jetzige
Altersgrenze von 50 Jahren unhaltbar ist. Es ist ja auch viel natürlicher, wenn jüngere
Leute ein Kind annehmen, als Ehepaare, die bereits im Alter von Großeltern stehen. In
s Fällen hatte die uneheliche Mutter ihre notarielle Zustimmung zur Adoption erteilt, ohne
den vor ihr geheim zu haltenden Namen der zukünftigen Adoptiveltern ihres Kindes zu kennen.
Wie gewöhnlich wurden von den Adoptionslustigen von vorneherein meist kleine
Mädchen vorschulpflichtigen Alters gewünscht. Unter den vermittelten Kindern überwogen
daher die Mädchen (51) gegenüber den Knaben (30). Neben 8 Säuglingen und 38 Klein—
kindern wurden 35 Schulkinder im Alter von 6—-12 Jahren vermittelt.
Die größere Hälfte der Kinder war protestantisch, die kleinere katholisch. 44 Kinder
kamen in Nürnberg selbst unter. 5 in anderen Großstädten, 32 in Kleinstädten und auf
dem platten Lande.
Gemeindewaisenrat. Der Gemeindewaisenrat erledigte 6789 Sachen; es handelte
ich dabei in 1419 Fällen um Vorschlag oder Begutachtung eines Vormundes, Pflegers oder
Beistandes, in 741 Fällen um Berichte über Erziehung und Unterbringung von Kindern urdgl.,
in 8 Fällen um Fürsorgeerziehungssachen; Veränderungen der Waisenliste waren in
3565 Fällen vorzunehmen; 86 Mündel wurden von auswärts, 115 Mündel nach auswärts
überwiesen, 354 Sachen betrafen Anfragen, Mitteilungen und Erhebungen verschiedener Art,
501 Sachen Geschäftsbehandlung usw.
Die Zahl der Waisenratsbezirke wurde durch Einverleibung von Zerzabelshof, Almoshof,
Lohe und Schnepfenreuth auf 53 erhöht.
Beratung von Einzelvormündern u. dergl. Sowohl die Geschäftsstelle des
Gemeindewaisenrates, wie auch die verschiedenen Abteilungen der Berufsvormundschaft
wurden wiederholt von Vormündern, Müttern usw. in familienrechtlichen Fragen und
Angelegenheiten der praktischen Vormundschaftsführung in Anspruch genommen.
c) Städtische Jugendfürsorge im engeren Sinn.
Allgemeines. Mit dem Beginn des Berichtsjahres wurde der städtischen Jugend—
fürsorge für die Abteilungen Jugendschutz und Fürsorgeerziehung das Amtsgebäude Haupt—
markt 1 zugewiesen, in dem sich bisher das Armenamt befunden hatte. Das Berichtsjahr
brachte einschneidende ÄUnderungen im jugendfürsorgerischen Außendienst insoferne, als im
Laufe des Jahres die Organisation der Bezirksfürsorge in Nürnberg vollkommen durchgeführt
wurde. Damit ist in Nürnberg endgültig das System der Spezialfürsorge verlassen, und es
ist nun in der Person der Bezirksfürsorgerin die Zentralisation der Fürsorge für alle Arten
Fürsorgebedürftiger eines bestimmten Bezirkes geschaffen. Bei der jugendfürsorgerischen
Außenarbeit ist als Folge eine sehr starke Dezentralisation eingetreten, da sie jetzt in die