Metadaten: Historische Beschreibung der Stadt Nürnberg

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„Stadt Nürnberg andern Theil mit einander 3U {chicfen 
„Haben, Darum jollen fie. DOr dem eömijchen König zu 
„Recht ftehen.” 
„2) Dem Markgrafen foll bis zum Ausgang das Mecht vers 
„bleiben: Heyderk, Lichtenau, PBruckfeld, Wlberg amd Lonner- 
„ftact zu Defeben.“ " 
„3) Was fonft ein Theil dem andern abgenonunen, Das Jod 
„Sedem wieder werden, auch fo Jemand fein Lehen aufgefagt 
„Hütte, Dem fol cS wieder gelichen werden.“ 
„1 Do FJemand zUr Huldigung gezwungen, der {ol wieder laß 
„fein.“ 
„5) Bezahlte Sült, Rings und Pjandihaften follen nadhgelaffen, 
„die unbezahlten aber nicht eingefordert werden. Doch foll 
‚diejes wirjentlihe Schulden, Leibgebdinge , CWigen Sülten 
„und folchen alten Piandichaften uumachtheilig fein. 
„6) Was ein Theil in diefer Fehde in des andern SchHuößern 
„zu qutent Gtauben geflöhet, Das foll jeden wieder werden.“ 
„7) Alle Todjhlüge, Begad und Naub, Berwähjtung und was 
„in diefent Kriege geichehen‘, fol unberechnuet fein, und 
„leiben.” 
„S) Alle Gefangene jollen auf Bezahlung ihrer Azımg und mit 
„ciner alten gewöhnliden Urphede ledig werden, 
„9) Hile unbezahlten BrandiGabungen follen nadhgelafien fein.” 
„Und durch Diefes Mittel folleun diefe Fehde und Kriege ganz 
„niedergelegt, todt und ab fein, und fol Friede angehen auf Frei 
„tag nach Maria Heimfuchung nit. Aufgang der Sonne.“ 
„So gefhehen den 6. Suli 1450." (Hijtorijge Nachricht 
son Nürnberg S. 250.) 
Ein anderer Hijtorifer befchreibt die Urfache DeS KricgS zwilden 
sem Markgrafen Hlbrecht, genanıt Achilles une den Mürnbergern, 
Syfaenderweiie : 
Sın Fahre 1.448 haben fid zwijchen Dem Markgrafen 20 
cr Stadt Nürnberg, fowie des Ritter von Heydeck Streitigkeiteu 
erhoben, welche zu einem fol bedenklidhen Refultat gelangten, daß
	        
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