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des fränkischen Bauernaufstandes entschieden. Der Bischof von 
Bambürg hatte nur zum Schein sich auf einen Vergleich ein- 
yelassen; beim Erscheinen des bündischen Heeres zog er ihn 
zurück und veranlasste Georg von Truchsess zum Angriff auf die 
Stadt. Vergeblich betonten die Nürnberger Gesandten die 
Zwecklosigkeit desselben 1); der Rat rief sie endlich zurück. 
Am 19. Juni wurde Bamberg besetzt und das Strafgericht be- 
gann; ohne Erfolg erhob Kress Einsprache. 400 Bürger suchten 
in Nürnberg Sicherheit. Anfangs wurden hier die vielen Flüch- 
tigen, die von allen Seiten zusammenströmten, ohne weiteres 
aufgenommen, Allein man konnte die Schuldigen der Gerechtig- 
keit nicht entziehen. So wurde den Wirten die Aufnahme der 
Verdächtigen verboten. Die Bauernführer mussten dem Rate 
schwören, die Stadt zu meiden, da er sie nicht schützen könne, 
bis dass sie die von ihren Herren ausgestellten Passporten vor- 
legen könnten: auf Forderung des Bischofs von Würzburg 
wurde Barnetter, ein Führer, verhaftet und hingerichtet. — Das 
Bundesheer, das von Bamberg auf Forchheim gezogen war, 
drohte, bei seinem Weitermarsch auch die Unterthanen Nürn- 
bergs zu strafen; aber mit Recht beriefen diese sich auf ihr 
gutes Betragen, und der Rat liess durch Kress den Bund er- 
suchen ?), sie zu schonen. Die Häuser wurden zur Kennzeichnung 
mit dem Stadtwappen versehen. Die Thore der Stadt wurden 
besetzt, die Nebenstrassen gesperrt; auf den Hauptstrassen durch- 
zog das Bundesheer die Stadt und marschierte auf Nördlingen 
weiter. Als darauf der Bischof von Bamberg und der Markgraf 
auch Unterthanen der Stadt zur Verantwortung zogen, prote- 
stierte der Rat gegen diesen Eingriff in seine Hoheitsrechte. 
Die fürstlichen Räte hatten nämlich die Unterthanen vorgeladen, 
mit Geldstrafe belegt und ihnen die Waffen abgenommen; denen, 
die sich reinigen wollten, wurde ein schwerer Eid auferlegt. 
In scharfer Weise 3) beschwerte sich. der Rat, er betonte be- 
sonders, dass er selbst Schuldige strafen würde; schliesslich 
tadelte er die Form des Eides, der so gestellt sei, dass auch 
Gemüt und Gedanken strafbar seien. Die Markgrafen Georg 
and Casimir entschuldigten sich 4), die Brandschatzung sei nur 
nach Kriegsrecht auferlegt, den Unterthanen der Stadt sollte die 
Hälfte derselben erlassen werden; der Eid, der ohne ihr Wissen 
30 scharf gestellt sei, solle abgeändert werden. Es wurde endlich 
den fürstlichen Amtleuten gestattet. ausserhalb der drei Grenz- 
0 Kamann, $. 27. ?) Kamann, 5S. 28. *) Schreiben des Rates 
vom 5. Septbr. 1525, historia Norimb. diplomatica, S. 895. *) Ihr 
Schreiben vom Sonntag nach nat. Mariae hist. dipl., S. 896. Kamann. 
Ss. 35.
	        
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