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Tauchen weit und breit berühmt, machten sich auch alsbald ans Werk
und stürzten sich in die schlammige Fluth, um aber nach kurzer Feit
wieder au die Oberfläche zu kommen, wo die Gräfin, umringt von einer
Schaar Neugieriger, sie erwartete. Schreckensbleich mit fliegendem Utem
erzählten die Caucher, nachdem sie sich etwas erholt hatten, daß sie die
Urone der Glocken und den oberen Theil des Mantels allerdings im
Schlamme gewahrt und auch schon die mitgenommenen Taue daran hätten
befestigen wollen, als sie zwei Menschengerippe gesehen, die drohend ihre
ausgenagten Schädel hin⸗ und hergewiegt und mit den Unochenarmen
nach ihnen gefaßt hätten; und von Entsetzen gepackt, hätten sie die
unheimliche Tiefe verlassen.
Seit dieser Zeit hat sich niemand mehr an das Unternehmen gewagt.
Die Tiefe verschwand nach und nach im Morast und endlich im sumpfigen
Wiesengrund, nur ein einzeln stehendes Weidengebüsch bezeichnet noch
heutzutage die Stelle des — Glockensees. —
Von derselben eben genannten Susanna Margaretha verwitweten
Gräfin von Polheim, geb. Gräfin von Finzendorf, kam die Besitzung
Oberbürg durch Kauf an den Oberkriegskommissarius Joh. Gg. Fritß
und seine Gemahlin Barbara Sabina, geb. Baumgärtnerin von Holnstein
(um 4721) und von diesem an seinen Schwiegersohn, den hochfürstl.
Bayreuthischen Hofrat Joh. Gs. Friedr. v. Hagen und zwar, wie Glück
bemerkt, „sammt denen daselbst befindlichen 7 Beständnern, die sämmtlich
nach Mögeldorf gepfarret.“ Bis 1774 war es im Besitze des Letztgenannten.
Die sich von hier ab bildende Lücke in der Besitzerreihe vermochten wir
mangels authentischen Materials vorerst nicht auszufüllen. Vermuthlich
waren eine Seitlang Glieder der Familie von Scheidlin, die auch in
Mögeldorf ansässig waren, Eigenthümer der Oberbürg, nach denen die
Wahler um die Wende dieses Jahrhunderts genannt werden, die von
82136 ein Patrimonialgericht II. Klasse hier hatten. Nach Aussterben
der Wahlerischen Familie verkauften es die Erben im Jahre 1872 an den
noch in München lebenden Generallieutenant und Oberlandstallmeister
Frhr. v. Undrian-⸗Werburg, dem 1880 der jetzige Besitzer Herr Baron von
Leuckart auf Weißdorf, Oberbürg und Dürrenmungenau folgte, der mit
vielem Geschmack und großem Kostenaufwande darauf bedacht ist, das
Innere des interessanten Gebäudes stilvoll einzurichten und das Aeußere
und die nächste Umgebung aufs prächtigste zu verschönern.
Mit dem Edelsitze ist ein ausgedehnter Grundbesitz verbunden, wie
ja auch das nahe jenseits der Pegnitz gelegene Meiergut Mühlhof
dazu gehört.
Bei den zuletzt behandelten Ortschaften sind uns die Beziehungen
derselben zu
Mésgeldorf
aufgefallen, das sich von Unterbürg aus dem Blicke aufdrängt, jedoch
gerade von dieser Seite nicht eben vorteilhaft sich präsentiert,
einerseits wegen Mangel eines wirkungsvollen landschaftlichen Hinter—
zrundes, andrerseits weil einige riesige Fabrikschlöte und grellrote