Volltext: Die Entstehung des deutschen Handelsgerichts

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halten. Nun Hat der Kaijer nur auf die Gefellfhaften inZgefamt 
jein Begehr geridtet. Auf einem durH AugzZburg berufenen 
Bundestage wurde der Kaijer um Einjtellung feines BVorgehen8 er- 
Juct, aber vergeben; im Gegenteil verlangte der Kaifer in einer an 
die Berjammlung gerichteten Botjghaft Zurücnahme des Befhluffes, 
weldhe aber nicht erfolgte. Iekt erft ließ der Katjer die [Ariftliche 
Bitation der Sefellidhaften auf einen Termin vor das Kammergericht 
ergehen, wo fie dem £f. Fiskal!) wegen des Ankehens Antwort ftehen 
jollten. € Hat daher die Frage der Zufitändigkeit der Kaufleute 
vom NReichstage zu Koftnig?) ab ftändig gefpielt, und man wird 
dem Rate zu Nürnberg wohl zutrauen miüfjfen, daß er fich der Be- 
deutung des von ihınm gewünfchten Brivileqs von Anfang an be- 
wußt war. 
Anzwilcdhen hatte der Kaijer den Ritter Paul von Sighten- 
jitein®) nad Augsburg gefchickt und die Gefellidhaften der vier Städte 
dahin beordern lafjen. E€3 wurden 80000 fl. Anlehen vorgefdlagen, 
„iynen den Kaufleuten in Jahresfrijft der nächften 20000 B3tr. 
Kupfer *) je ein Zentner um 4 fl. oder, wenn dem Kupfer Abgang 
jet, etlid Silber Kaufsweife zu Viefern“. Aber die Kaufleute gingen 
nicht darauf ein, und die Unterhandlungen zogen fih in Nm und 
Speier weiter fort; Nürnberg aber fuchte immer noch durch 
Toppler beim Kaifer, der ihm ja eine befondere Gnade exweijen 
wolle, durdghzufeken ®), daß er feine Kaufleute von den andern Jondere, 
indem nun weiter geltend gemacht wurde, daß das Hauptgut der 
Nürnberger SejelljGHaften gar fein fer im Vergleich zu dem der 
großen SGefelljhaften, und daß fie von den Katferlichen Erblanden 
nicht3 genießen ©). 
Am Januar 1508 wurde dann in Ulm ein Bundesabjhied er- 
lajjen, der die Annahme des Lidhtenftein {hen Angebots durch 
die Städte Augzburg, Memmingen und Ravensburg 
borausfehen ließ. Nunmehr wurden auch die Infiruktionen IopY-= 
1) Bal. Endemann, Bon dem alten Reichzkammergericht 1893. S. 15: Der 
isfalprofurator eben 1507 eingeführt. 
2) Eigentlich don von dem zu Worm3 1495 ab, Ullmann a. a. D. S, 622. 
3) Bal. über ihn Nlmann a. a. X. Bd. 1.S. 818, II S. 624. 
4) Über das Kupfer: und Silbergefhäft der Fugger und Ihurzo mit den 
Habzburgern im Anfang des 16. Yahıh. f. KleinjhHmidt a. a. D. S. 31 ff. 
5) Briefbuch a. 0. D. S. 202V ff. 
8) Dort waren die Klagen hejonderS aroß, vor allem in Wien, wo Ne fidh 
xber gerade gegen Nürnberg und Augsburg richteten, ]. Falke a. a. BD. 
Xd. I S. 129.
	        
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