Metadaten: Beiträge zur Geschichte Wenzel Jamnitzers und seiner Familie

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silber geschirr andingen lassen (im Ratserlass steht 440 mark), 
welcher in 5000 fl. und darüber laufen wirdet, dieweil aber 
nun seine fürstliche Gnaden leider in der jüngsten schlacht 
erlegen, hat der auch durchlauchtig hochgeborne fürst unser 
gnediger Herzog Heinrich von Braunschweig einen gewesen ver- 
trauten kammerdiener Hansen Prachmann genannt, der jetzo bei 
Herzog (Heinrich) umb verfertigung willens sollichs silberge- 
schirrs hieher gefertigt und vor etlichen tagen hie ankumen, 
und auf ein credenz von Herzog Heinrich und mit seiner fürst- 
üüchen hand unterzeichnet, bei uns werben und handeln lassen, 
nach dem selben verstorbenen fürsten und herrn die stende 
noch eine namhafte summe gelts für seine Gnaden stand und 
besoldung schuldig, dass wir dann zur fürderung solichs silber- 
geschirr dem Gamitzer 4000 Gulden gut thun und fürstrecken 
wollen. 
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5AS 
34. Briefbuch 150. fol. 896. 
Dsgl. in derselben Sache, da Gamitzer keine Verschrei- 
bung sondern die 4000 fl. in baar will. 
20. August 1553. 
30. M. R.E. Sambstags 19. Augusti 1553, 
Eodem die post pranndium. Nachdem Johann Prachmann her- 
zog Hainrich von Praunschweigks gesandter auf sein uebergeben 
nandtschrift die 4000 fl. zu seinen handen zu empfahen begert, mit 
anzaig, dass er von seinen genedigen herrn bevelch hab nit allain 
dem goldschmid zu verfertigung der angedingten credenz, sonder 
auch dem Ochsenfelder, Rosentaler und andern etlich gelt davon 
zu geben und ander ding auch machen zu lassen etc., sol man 
ine wider erinnern, dass meine herrn nit anderst mit ime, dann 
auf den goldschmid und bezalung der credenz, wie er auch 
kain anders begert, gehandelt, darauf si auch dem goldschmid 
die 4000 fl. zu verfertigung solicher credenz zu geben bewilligt, 
labei si es dann noch wolten pleiben lassen, weren aber zum 
überfluss erpütig (erbötig), ime dem goldschmid Wenzel Ga- 
mitzer jetzo alspaldt ains oder zwai tausendt gulden zu zu- 
stellen, damits werck dester ehe möcht verfertigt werden und
	        
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