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In der ersten Kommissionssitzung wurde vereinbart, dass
Fragebögen über die Feuerwehr, insbesondere über das Bestehen
eines bezahlten Pompierkorps, die Kosten für dasselbe, das
Zusammenwirken von bezahlter und freiwilliger Feuerwehr, Sig-
nalisierung der Brände u. s. w. an die Städte Dresden, Leipzig,
Stutigart, Breslau und Augsburg zur Beantwortung zu übersenden
sind. Nachdem die Fragebögen eingelaufen waren, wurden in der
Kommissionssitzung vom 22. Januar 1866 folgende Beschlüsse
gefasst :
1) Von der Errichtung eines Pompierkorps ist z. Z.
abzusehen.
2) Eine Abhilfe wird gefunden in
a. Vereinigung der alten Feuerlösch-Kompagnien mit
den jungen Feuerwehr-Korps.
b. Vollständiger Verschmelzung aller Feuerwehrkorps
in ein Korps.
‚c. Beschränkung der Zahl der bei einem Brande auf-
tretenden Feuerwehrmänner und Verwendung des Restes als
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3) Die Vorstände der Feuerwehren sind aufzufordern,
hierüber entsprechende Vorschläge zu machen.
4) Die Aufforderung soll aber erst erfolgen, wenn die
nach Angabe der Herren Weigel ıund Scharrer zwischen der
freiw. Feuerwehr und dem Turnverein neuerdings angebahnte
gänzliche Vereinigung zu Stande gekommen ist.
Nachdem am 1. März 1866 der Vorstand des Turnvereins
Gem.-Bevollm. Scharrer mitteilte, dass der Versuch einer Ver-
einigung der Feuerwehr und des Turnvereins vollständig gescheitert
sei, wurden von den Vorständen der Feuerwehren die verlangten
Verbesserungsvorschläge eingereicht.
Oberkommandant Kästner schlug vor, die vier bestehenden
Abteilungen in 4 Züge mit je einem Zugs-Kommandanten einzuteilen.
Jeder Zug hat aus Steigern, Schlauchführern, Pionieren,
Rettungs-, Spritzen- und Sanitätsmannschaft zu bestehen.
Der erste Zug hat bei Feuer den direkten Angriff aus-
zuführen, der zweite dient als Unterstützung, der dritte zur Ab-
lösung sowie Aufrechthaltung der Ordnung und der vierte hat
Reservestellung.