Volltext: Studien zur Nürnberger Waffenindustrie von 1450-1550

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nahm und von diesem dem Handwerk im Notfalle 
abgab. Diese Beteiligung des Rates am Import kann 
mehrere Gründe haben. Möglicherweise importierte 
er nur das für seine eigenen Aufträge benötigte Roh- 
material, das er dann dem betreffenden, zu beschäftigen- 
den Meister übergab. Oder aber haben wir es mit 
einer Finanzspekulation zu tun, indem man einfach 
einen Teil des Ertrags aus dem Zwischenhandel statt 
in die Tasche der „Eisenkäuffel“ in den Stadtsäckel 
fliessen lassen wollte. Endlich kann es auch ein Aus- 
fiuss des Bemühens sein, möglichst alle unreelle Han- 
tierung und Geschäftsgebarung auszuschliessen. Hatte 
doch so der Rat die Sicherheit, dass das verwendete 
Material fehlerfrei war und den Aufforderungen der 
beaufsichtigenden Beamten sowie des kaufenden Publi- 
kums entsprach. Und somit stellt sich jene Über- 
lassung eines Hammers an das Handwerk selber 
ferner dar als ein Vertrauensbeweis für das Plattner- 
handwerk, dem es — natürlich unter steter Aufsicht 
des Rates — nun seinerseits überlassen blieb, für gute 
Arbeit zu sorgen. Der Rat sieht einen Hammer von 
drei Zentner Schwere vor, doch scheint es ihm nicht 
unangenehm zu sein, wenn die Handwerksmeister sich 
mit einem leichteren begnügen würden, Die Erstellung 
der Baulichkeiten nimmt der Rat ebenfalls auf seine 
Rechnung, doch sollen notwendig werdende Reparaturen 
innerhalb der drei Jahre vom Handwerk getragen 
werden. Der gleiche Verlass enthält dann noch die 
Aufforderung: item so sollen alle meister des platner- 
hantwerks dem gesetz, wie das uf die gegeben 
supplication der platner geratschlagt wirt, underworffen 
sein und uf das zaichen arbaiten aussgenommen die 
vir hantschuhmacher, doch sol das vor auch gerat- 
schlagt werden. Diese Bestimmung. schliesst sich an
	        
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