Volltext: Festgabe zur 14. Hauptversammlung des Bayer. Volksschullehrer-Vereins

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anlaßt sah, diese Bestimmung in einer außerordentlichen Generalversammlung vom 
19. Januar 1859 wieder außer Kraft zu setzen. Ein abermaliger Versuch, derselben 
einen dauernden Platz in den Vereinsfatzungen zu sichern, war von gleichem Miß— 
erfolg begleitet, und deshalb hat man diesen Gedanken nicht wieder aufgegriffen. 
Beim 20. Stiftungsfeste, am 12. Januar 1866, war die Mitgliederzahl bis 
auf 46 zurückgegangen, sie stand, also in gerade umgekehrtem Verhältnis zum 
Wachstum des Lehrkörpers. Dabei betrug die Zahl der zu unterstützenden Witwen 
bereits 16; aber auch das Vereinsvermögen hatte sich gemehrt und die Summe von 
7621 Gulden 59 Kreuzer (13066,26 M) erreicht. 
Hatte man erst 1864 die Unterstützung einer Witwe von 10 auf 12 Gulden 
(von 17, 14 M auf 20,57 M) festgesetzt, so war man 1865 schon wieder in der 
angenehmen Lage, dieselbe auf 15 Gulden (25,71 M) erhöhen zu können, da er— 
freulicherweise zu den regelmäßigen Einnahmen wieder verschiedene Vermächt— 
nisse gekommen waren; und auch dieser Betrag konnte noch vor Ablauf des 
25. Betriebsjahres, nämlich durch Beschluß der außerordentlichen Generalversammlung 
vom 27. Februar 1870, in 20 Gulden (34,29 M) umgewaudelt werden. 
Der Abschluß der 25. Jahresrechnung weist ein Vermögen von 12640 Gulden 
2 Kreuzern (21668,63 M) auf. Die Gesamtausgaben hatten iu den ersten 25 Jahren 
3073 Gulden (6268 M) betragen, welche Summe nahezu ausschließlich zur Unter— 
stützung der Hinterbliebenen (Witwen und Waisen) ehemaliger Vereinsmitglieder 
derwendet worden war. 
Mit den besten Hoffnungen für die Zukunft und unter herzlicher Dankes— 
erstattung für alles bis dahin der Anstalt bewiesene Wohlwollen wurde das zweite 
Vierteljahrhundert angetreten. 
Eine bedeutende Einnahmsquelle hatte sich für unsere Kasse durch die Heraus— 
gabe der Lesebücher für die hiesigen Volksschulen eröffnet. — Dem Bändchen für 
die Unterklassen war bald das für den 4. und 5. Jahrgang gefolgt, und dasienige 
für die beiden letzten Schuljahre bildete endlich den Abschluß. 
In der Generalversammlung vom 12. Januar 18782 befand sich die Vor— 
standschaft in der glücklichen Lage, den anwesenden Mitgliedern die mit der 
Fr. Kornschen Verlagsbuchhandlung abgeschlossenen Verträge zu unterbreiten, und bald 
traf auch die ministerielle Genehmigung zur Einführung der Bücher ein. 
Die günstigen Kassenverhältnisse ermöglichten schon im Jahre 1875 eine 
weitere Erhöhung der Witwenpension auf 25 Gulden (42,86 N), und als im 
Jahre 1876 die Markwährung an die Stelle der Guldenwährung krat, berechnete 
man den Gulden zu 2 AM und rundete dadurch den Bezug einer Witwe auf jähr— 
lich 50 M ab; dem entsprechend wurden auch die Mitgliederbeiträge von 2 Gulden 
auf 4 M erhöht. 
Ein wichtiger Zeitpunkt für die Pestalozziftung war der 12. Januar 1879, 
an welchem Tage die Satzungen eine Ergänzung dahin erhielten, daß derjenige 
Lehrer, welcher der Anstalt nach dem 28. Lebensjahre beitritt, die Jahresbeiträge 
samt Zins und Zinseszins für jedes weitere Lebensjahr nachzahlen muß und füuͤr 
den allenfallsigen Altersunterschied zwischen ihm und seiner juͤngeren Ehefrau eine 
bdesondere Gebühr zu entrichten hat. Letzteres ist auch der Fall, wenn ein Mitglied, 
das Witwer war, sich wieder verehelicht. 
Im Jahre 1880 zählte der Verein 73 Mitglieder und 23 unterstützungsbe— 
rechtigte Witwen; trotzdem konnte man bereits 1882 die Unterstützungssumme einer 
Witwe auf 60 M erhöhen. 
Am, 12. Januar 1884 ging man an eine abermalige Anderung der Satzungen, 
die auf eine erhöhte Beitragsleistung beim Altersunterfchied zwischen Mann und 
Frau abzielte; dieser Plan durfte sich jedoch der Zustimmung des Kgl. Landgerichts 
nicht erfreuen. Die am 21. März 1884 in diesem Betreffe und am'6. März 1885 
bezüglich der Nachzahlungen gefaßten Beschlüsse dagegen wurden genehmigt. Am 
10. April 1885 gab man die abgeänderten und vom Königlichen Landgerichte an— 
erkannten Satzungen im Druck heraus.
	        
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