Volltext: Festgabe zur 14. Hauptversammlung des Bayer. Volksschullehrer-Vereins

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von denen z,; B. im Schuljahr 1897/98 4807 ausgeliehen wurden. Da die Bücher 
in den einzelnen Klassen sehr viel vertauscht werden, so kann eine mindestens 10mal 
o hohe Leserzahl angenommen werden. Sämtliche Ausschußmitglieder, insbesondere 
auch die Bücherwarte, versehen ihr Amt unentgeltlich, was auch bei der Lehrer— 
»ibliothek (s. S. 50) der Fall ist. 
Auch zur Schaffung der Jugendhorte in Nürnberg gab unser Verein in 
gewissem Sinne den Anstoß! 
Der Bericht des Vereines Jugendhort dahier vom Jahre 1895 sagt z. B. 
darüber: „Am 16. August 1883 traf Professor Pr. Schmidt-Schwarzenberg mit 4 
Nürnberger Herren zu Umhausen im OÜtzthale zusammen. Er wußte sie für die 
Idee, die er ünermüdlich verfolgte, zu begeistern. Sie unterschrieben eine Erklärung, 
worin sie versprachen, in Nürnberg die Bildung einer derartigen Anstalt anzuregen. 
Zwei davon, die Herren Lehrer Apetz und Kamberger, berichteten darüber im Lehrer— 
oerein, und es wurde beschlossen, dem Gedanken näher zu treten. Es wurde eine 
Einladung an einflußreiche Persönlichkeiten erlassen, hierauf ein provisorisches Komitee 
gebildet, das die Vorarbeiten in die Hand nahm, und am 6. Juni 1884 wurde 
unter dem Vorsitze des Herrn Kommerzienrates Stief, J. Vorstandes des Gemeinde— 
kollegiums, der Jugendhort gegründet.“ Der damalige J. Bezirksvereinsvorstand 
aber, Lober, wurde als Schriftführer des anerkannten Vereins Jugendhort gewählt, 
welche Stelle er bis zu seinem Tod (1897) bekleidete. Es bestehen nun dahier7 
Knabenhorte mit zusammen 432 Zöglingeu, deren Leiter dem Volksschullehrerstande 
entnommen sind, und welche für ihre diesbezügliche Mühewaltung ein Honorar von 
fe 600 M pro Jahr beziehen. 
Leider kann nur ein geringer Teil der sich tagsüber selbst überlassenen Kinder 
unserer Industriestadt in den Jugendhorten Aufnahme finden; gar manche der andern 
aber sind den steten Gefahren des Gassenlebens ausgesetzt und mißraten. Die Üüber— 
zeugung, daß bei derartigen Auswüchsen rechtzeitig korrigierendes Eingreifen not 
und unter Umständen erziehlicher Zwang Kindern und Eltern gegenüber am Platze 
sei, hat uns veranlaßt, bei der 13. Hauptversammlung (1896) den Antrag auf 
Schaffung eines Gesetzes behufs Zwangserziehung verwahrloster 
Kinder zu stellen, welcher allgemein Billigung fand und, wie verlautet, in Bälde 
oraktische Gestaltung erhält. 
Und noch von einem weiteren — die Schulleitung betreffenden — Antrag 
unsererseits, der erst letzterzeit gestellt ward, sei hier Mitteilung gemacht: 
Gegenüber der immer und immer wieder zu hörenden Behauptung, als 
stehe der Geistlichkeit das unbedingte Recht der Leitung und Beaufsichtigung auch 
des Profan⸗-Unterrichtes in unseren Volksschulen zu, wünscht ein, im Jahréè 1898 
eingebrachter, z. Z. dem Hauptausschusse vorliegender Antrag unsres Vereins 
Antrag Mangold) die Einholung zweier Gutachten anerkannter bayr. 
Staatsrechtslehrer über die Berechtigung, bezw. Nichtberechtigung der 
geistlichen Schulaufsicht bei uns zulande, um unsern Bestrebungen nach fach— 
— Leitung der Volksschulen auch die erforderliche formelle Grundlaͤge zu 
schaffen. 
Schon von der II. Hälfte der 6Oer Jahre ab finden wir im hiesigen Verein 
eine Strömung, welche — um die Einführung der allgemeinen Volksschule anzubahnen 
— die Beseitigung der Armenschulen erstrebte, ein Beginnen, das allerdings im 
eigenen Lager wiederum seine streugsten Widersacher fand, schließlich aber doch von 
Erfolg gekrönt war. 
Die, Durchführung der allgemeinen Volksschule hierorts 
freilich läßt heute noch auf sich warten, trotz manchfacher Bemühung 
unsererseits um ihr Zustandekommen. Aktuell wurde diese Frage so recht 
eigentlich für den Verein im Jahre 1896 anläßlich der Bemühungen des kgl. In— 
spektors der höheren Töchterschule, Dr. Ullrich, eine Reorganisation dieser städtischen 
Anstalt — unter Beseitigung der seminaristisch gebildelen Lehrer an den oberen 
Klassen genannter Anstalt zu gunsten akademisch gebildeter — herbeizuführen.
	        
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