Metadaten: Festschrift gewidmet den Teilnehmern an der 32. Wanderversammlung Bayerischer Landwirthe in Nürnberg vom 12.-14. Mai 1895

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und auch der Tabakfabrikanten gegen einander wegen Abspänstigmachung 
der Leute. Es wurde sogar eine Ordnung verlangt, wonach ausgetretene 
Tabakarbeiter und Arbeiterinnen unter einem Jahr bei einem andern 
Fabrikanten nicht wieder einstehen sollten. Die Dienstmägde wollten nicht 
mehr dienen, sondern gingen zu den Tabakmachern. Dabei trieben sie alle 
Uppigkeit. Die Bürgerschaft konnte keine Dienstboten mehr bekommen. Das 
war denn doch auch nicht nach des Rats Geschmack. Er ließ 1657 alle 
Tabakmacher vor das Rugsamt laden, jeder mußte ein Verzeichnis der 
Personen übergeben, die er für das Tabakmachen beschäftigte, Manns— 
oder Weibspersonen, ledig oder verheiratet, ob auch Kinder, ob Bürger 
oder Fremde. Auch den Bauern liefen die Dienstboten fort, alles zum 
Tabakmachen. Die Herrschaft durfte das Gesinde, wie die Bauern klagten, 
nur schel ansehen, so stand es aus. Bei den Tabakmachern aber wurde 
infolge der großen Licenz allerlei Mutwillen uud Ungebühr getrieben. 
Weil sich die Bauern aber mit aller Macht auf den Tabakbau verlegten 
und wenig Getreide und Futter mehr erzeugten, so befürchtete man eine 
Teuerung und besonders auch Strohmangel. Deshalb und um das Ge— 
sinde in Zucht und Gehorsam zu halten, wurde im Rat in Erwägung 
gezogen, ob man nicht eine Einschränkung des Tabakbaues eintreten lassen 
und den Bauern je nach der Größe ihres Besitzes einen gewissen Bruchteil 
desselben dafür einräumen sollte, damit gleichwohl um des Tabaks willen 
keine Teuerung unentbehrlicher Sachen verursacht werde. Schon 1658 
zeigte es sich immer mehr, daß jeder verdorbene Mann das Tabakmachen 
zu treiben anfing, wobei große Fälschungen vorgingen oder doch der Tabak 
nicht in der entsprechenden Weise zubereitet wurde. Er verdarb dann bald, 
wurde schimmlig und man befürchtete, die Stadt könnte ihren Ruf gar 
bald verlieren. Der Rat zog in reifliche Erwägung, ob die „Handlung“ 
nicht bestimmten Personen zu überweisen und den übrigen zu benehmen 
sei, und ob nicht eine Schau eingerichtet und ein gewisser Aufschlag für das 
Pfund festgesetzt werden solle, wovon die Schauer unterhalten werden könnten. 
Ein Vorkommnis beschleunigte die Ausführung dieses Gedankens. Ein 
Handelsdiener von Frankfurt, Franz von Flamerdin, kaufte zu Buch und 
den anliegenden Dörfern den Tabak auf, wog ihn ab und versandte ihn 
von dort. Dadurch aber entstand der Stadt ein nicht unbedeutender 
Entgang an Wagegeldern, abgesehen von dem Nachteil, der darin lag, 
daß der Tabak seinen Weg nicht durch die Stadt nahm. Die Hauptleute 
zu Buch, Kraftshof und in den anderen Dörfern wurden alsbald zur 
Verantwortung nach Nürnberg gefordert, jener Handelsdiener aber herein— 
geführt und zu Rede gestellt, sein Tabak mit Beschlag belegt und die 
Wage ins Zollhaus gebracht. Banko- und Rugsamt aber wurden jetzt 
zum wiederholten Mal aufgefordert, das von ihnen begehrte Bedenken zu 
fördern. wie die Tabakfabrikation und der Tabakhandel in eine gewisse 
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