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und auch der Tabakfabrikanten gegen einander wegen Abspänstigmachung
der Leute. Es wurde sogar eine Ordnung verlangt, wonach ausgetretene
Tabakarbeiter und Arbeiterinnen unter einem Jahr bei einem andern
Fabrikanten nicht wieder einstehen sollten. Die Dienstmägde wollten nicht
mehr dienen, sondern gingen zu den Tabakmachern. Dabei trieben sie alle
Uppigkeit. Die Bürgerschaft konnte keine Dienstboten mehr bekommen. Das
war denn doch auch nicht nach des Rats Geschmack. Er ließ 1657 alle
Tabakmacher vor das Rugsamt laden, jeder mußte ein Verzeichnis der
Personen übergeben, die er für das Tabakmachen beschäftigte, Manns—
oder Weibspersonen, ledig oder verheiratet, ob auch Kinder, ob Bürger
oder Fremde. Auch den Bauern liefen die Dienstboten fort, alles zum
Tabakmachen. Die Herrschaft durfte das Gesinde, wie die Bauern klagten,
nur schel ansehen, so stand es aus. Bei den Tabakmachern aber wurde
infolge der großen Licenz allerlei Mutwillen uud Ungebühr getrieben.
Weil sich die Bauern aber mit aller Macht auf den Tabakbau verlegten
und wenig Getreide und Futter mehr erzeugten, so befürchtete man eine
Teuerung und besonders auch Strohmangel. Deshalb und um das Ge—
sinde in Zucht und Gehorsam zu halten, wurde im Rat in Erwägung
gezogen, ob man nicht eine Einschränkung des Tabakbaues eintreten lassen
und den Bauern je nach der Größe ihres Besitzes einen gewissen Bruchteil
desselben dafür einräumen sollte, damit gleichwohl um des Tabaks willen
keine Teuerung unentbehrlicher Sachen verursacht werde. Schon 1658
zeigte es sich immer mehr, daß jeder verdorbene Mann das Tabakmachen
zu treiben anfing, wobei große Fälschungen vorgingen oder doch der Tabak
nicht in der entsprechenden Weise zubereitet wurde. Er verdarb dann bald,
wurde schimmlig und man befürchtete, die Stadt könnte ihren Ruf gar
bald verlieren. Der Rat zog in reifliche Erwägung, ob die „Handlung“
nicht bestimmten Personen zu überweisen und den übrigen zu benehmen
sei, und ob nicht eine Schau eingerichtet und ein gewisser Aufschlag für das
Pfund festgesetzt werden solle, wovon die Schauer unterhalten werden könnten.
Ein Vorkommnis beschleunigte die Ausführung dieses Gedankens. Ein
Handelsdiener von Frankfurt, Franz von Flamerdin, kaufte zu Buch und
den anliegenden Dörfern den Tabak auf, wog ihn ab und versandte ihn
von dort. Dadurch aber entstand der Stadt ein nicht unbedeutender
Entgang an Wagegeldern, abgesehen von dem Nachteil, der darin lag,
daß der Tabak seinen Weg nicht durch die Stadt nahm. Die Hauptleute
zu Buch, Kraftshof und in den anderen Dörfern wurden alsbald zur
Verantwortung nach Nürnberg gefordert, jener Handelsdiener aber herein—
geführt und zu Rede gestellt, sein Tabak mit Beschlag belegt und die
Wage ins Zollhaus gebracht. Banko- und Rugsamt aber wurden jetzt
zum wiederholten Mal aufgefordert, das von ihnen begehrte Bedenken zu
fördern. wie die Tabakfabrikation und der Tabakhandel in eine gewisse
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