Metadaten: Die Brandenburgisch-Nürnbergische Kirchenvisitation und Kirchenordnung

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man anfangen sollte mit der Visitation? Eine zeitlang beabsichtigte 
der Markgraf, nach nürnbergischem Vorgang grössere Visitations- 
bezirke zu bilden, dass die Visitatoren in einzelne grössere Städte 
gehen und dahin die Pfarrer zum Examen bescheiden sollten; die 
Amtleute, Castner, Bürgermeister und der Rat der betreffenden Stadt 
konnten dann die weltliche Obrigkeit bei der Visitation vertreten, 
und auch für die Sicherheit der Visitatoren Sorge. tragen !), aber 
hernach entschied er sich doch dahin, sämtliche Pfarrer nach Ans- 
bach kommen zu lassen, wo die Visitatoren in vollster Sicherheit 
und aller Bequemlichkeit ihres Amtes walten konnten. Zum ‘Visi- 
tator im eigentlichen Sinne wurde der schon früher dazu ausersehene 
Rurer bestimmt, ihm waren als Vertreter der weltlichen Obrigkeit 
einige Räte, und als Vertreter der Laien 2 Herren des Ansbacher 
Rats: Friedrich Barthel und Wenzel Höninger zugesellt®), als Stell- 
vertreter Rurers fungierte Althammer %).. Die Verhandlungen selbst 
fanden statt in „grotsen Hannssen *) alten‘ Purgermeisters Be- 
haussung“. Die Visitatoren setzten für jede Pfarrei den Tag fest. 
an welchem ‘der Pfarrer und einer aus dem Pfarrvolk in Ansbach 
erscheinen mussten, diese Vorladung wurde dann durch die Amtleute 
vermittelt unter Androhung von Strafe für falsche Aussage °). Hatte 
der Markgraf nicht das Liehensrecht für die Pfarrei, so erging an 
den adeligen Lehensherrn das Ersuchen, den Pfarrer sammt einem 
Laien nach Ansbach zur Visitation zu schicken, ohne dass dadurch 
seiner Obrigkeit irgend ein Abbruch geschehen solle ®). 
In Nürnberg war den Prädikanten geradeso wie in Ansbach 
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1) Georg an die Statth. Baiersdorf am Tag Mariä Schiedung 28. 
15. Aug. VII, 406, 
2) Georg an diese Beiden, Donnerstag nach Ägydi, 3. Sept. 28, VIII, 414. 
3) Statth. an Georg, Christtag 1829 (28). X, 178 £. 
4) Engelhardt, Ehrengedächtnis d. Reform. in Franken S. 118. 
hat den Namen Jörg Hammer. 
5) Formular des Ausschreibens an die Amtleute ete., VIII, 452 
Engelhardt, a. a, O0. S. 118 nennt als Datum den Mittwoch nach 
Ägydi, 2. Sept., jedoch müssen die Einberufungen nach und‘ nach erfolgt sein. 
6) Formular des Ausschreibens „an einen jeglichen von Adel, der 
eln Pfarrlehen. oder Pfründlehen auf dem Land in m. g. H. Obrigkeit hat“ 
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