Volltext: Geschichte der Städtischen Handelsschule in Nürnberg

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Da es weder möglich noch erforderlich war, daß ein und derselbe 
Schüler an allen den Lehrstunden teilnahm, welche jeder Kurs der 
vereinigten Kreisgewerb- und Landwirtschaftsschule ihm darbot, so durf— 
ten Dispensationen von einem Unterrichtsgegenstande zu Gunsten eines 
andern stattfinden, zu welchem Zwecke die erwähnten Parallelkurse für 
die dispensationsfähigen Lehrgegenstände angeordnet wurden. 
Vom Religionsunterricht, vom mathematischen und naturkundlichen 
Unterricht durfte nicht dispensiert werden, dagegen vom Real- und 
Zeichenunterricht zu Gunsten des landwirtschaftlichen und des Unter— 
richts in neueren Sprachen. Doch waren diese Dispensationen noch 
an gewisse Bedingungen für alle geknüpft, die nicht an den landwirt— 
schaftlichen Kursen teilnahmen. Wer nämlich für ein Gewerbe bestimmt 
war, zu welchem Fertigkeit im Zeichnen erworben werden mußte, der 
konnte vom Unterricht in diesem Fach nicht oder doch höchstens nur 
vom kleineren Teil dispensiert werden. Dagegen erhielten die— 
jenigen Schüler, welche Kaufleute werden wollten, Dis— 
pensation vom Zeichenunterricht zu Gunsten der ihnen 
notwendigen neueren Sprachen. Doch sollten nie mehr 
als 2 neuere Sprachen zugleich gelehrt, und die zweite 
sollte immer erst nach Aneignung der Elemente der ersten 
begonnen werden. Üüberhaupt sollte die wöchentliche 
Stundenzahl für den einzelnen Schüler nie das Maximum 
von 36..Stunden überschreiten, weil nur bei diesem 
noch häuslicher Fleiß, die Seele alles Lernens, mög— 
lich sei. 
In den Vorbereitungskursen durften keine Dispensationen statt— 
finden. „Modifikationen im einzelnen, welche die pädagogische Ausfüh— 
rung etwa als erforderlich zeigen würde,“ sagt Dr. Mönnich, „könnten 
sich erst nach Jahr und Tag mit Entschiedenheit feststellen lassen.“ 
Bemerkt wird noch, daß durch die Ministerialentschließung vom 
24. Juli, nach welcher ein eigner Reallehrer auf 4 Jahre angestellt 
werden sollte, auch solchen Schülern die Teilnahme an dem 
höheren Realunterricht gestattet wurde, welche keine La— 
teinschule besucht hatten, weshalb sie bei dem Reallehrer 
den erforderlichen Nachhilfeunterricht im Latein nehmen 
mußten. 
Als Lehrer brachte Dr. Mönnich in Vorschlag: * 
1. Dr. König für den II. Kurs der Vorbereitungsschule, —*9 — 
2. Hofmeister für den J. Kurs der Vorbereitungsschule b 
3. Alexander Brochier für französische und italienische Sprache,
	        
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