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J. Cramer ernannt. Inzwischen hatte das inspizierende und referierende
Mitglied der polytechnischen Lehranstalt, Johannes Scharrer,
im Benehmen mit dem J. Bürgermeister Dr. Binder, in einer
ausführlichen Darstellung die Gesichtspunkte niedergelegt, von welchen
diese wichtige Angelegenheit überhaupt und insbesondere mit Rücksicht
auf die örtlichen Verhältnisse zu beurteilen sei. Diese Denkschrift,
welche darin gipfelte, daß das Gymnasium und die höhere Bürgerschnle
in ihrer Integrität erhalten bleiben sollten, bildete die Grundlage der
Beratung, als Donnerstag am 2. Mai die gemischte Kommission, zu
der das Gemeindekollegium seinen J. Vorstand Konsul. v. Königsthal
und den Dr. med. Merkel abgeordnet hatte, im Amtszimmer des
s. Bürgermeisters zu einer Sitzung zusammentrat. Die Schulkommission
war durch den Inspektor Lösch und Pfarrer Michahelles vertreten.
Außerdem waren noch beigezogen Gymnasialrektor Dr. Roth, Sub—
rektor Dr. Lochner, Direktor Dr. Mönnich und der Stadtkommissär
Faber.
Eine vollständige Einigung wurde leider nicht erzielt; namentlich
waren die Stimmen über Aufhebung der höheren Bürgerschnle und
Verschmelzung derselben mit der neuen Kreisgewerbschule geteilt; doch
waren alle darin einig, daß das Gymnasium in seiner Integrität
erhalten bleiben sollte, und daß das Aufgehen der höheren Bürger—
schule in die Kreisgewerbschule nur unter gewissen Vorbedingungen ge—
stattet werden könne.
Inzwischen war auch die Direktion der polytechnischen Schule
durch Regierungsreskript vom 9. April aufgefordert worden, die erfor—
derlichen Einleitungen zum Vollzug der Ministerialinstruktion vom
26. März zu trkffen.
In einem ausführlichen Bericht, der in den Hauptpunkten mit
der Denkschrift zusammentrifft, welche in der Sitzung vom 2. Mai zur
Vorlage kam, unterwirft Johannes Scharrer die erlassene Instruktion
einer rückhaltslosen Kritik.
„Es zeigen sich schon bei dem ersten Schritt,“ schreibt er, „von
allen Seiten so große und zahlreiche Schwierigkeiten und Hindernisse
in der Vollziehung dieser allerhöchsten Verordnung, daß die Direktion
sich veranlaßt sieht, hierüber zuvörderst zu berichten; zu diesem Ende
hält sie sich verpflichtet, darzulegen, daß
1. die Kombinierung des Unterrichts der Gewerbschulen und der
Gymnasien,
2. die unbedingte Verwandlung der höheren Bürgerschule in eine
Gewerbschule, resp. die Aufhebung der ersteren,