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dadurch überflüssig geworden, weil man das mathematische Pensum im
Gymnasium erhöht und die Erteilung dieser Unterrichtssparte Fach—
männern übertragen habe. Vergleichen wir das Lehrprogramm des
Gymnasiums und des Realinstituts, so tritt sofort das Ungenügende
dieses Erklärungsversuches zu Tage. Am 24. August 1816, praes.
11. September 1816 wurde die Aufhebung des Realinstituts durch
allerhöchste Entschließung verfügt. Wenn man verhältnismäßig Kleines
mit Großem vergleichen darf, so überrascht der Zeit nach Folgendes:
Seit August 1816 Unterhandlungen Bischof Häffelins in Rom, um
ein bayerisches Konkordat zu ermöglichen. Dabei wird die Forderung
des Staatssekretärs von Consalvi festgehalten: Leitung des gesamten
Unterrichtswesens durch die Kirche.) Am 2. Februar 1817 wird
Montgelas jählings entlassen, am 5. Juni 1817 der Konkordatsent—
wurf durch Häffelin voreilig unterzeichnet, am 22. Oktober 1817 aber
trotz anfänglicher Weigerung durch König Mar Joseph J. ratifiziert. Ein
snnerer Zusammenhang besteht, historisch nachweisbar dürfte er aber
kaum je werden.
J
) Die Realinstitute hatten nur konfessionslosen philosophischen Pflichtenunter—
richt, nur die Realschule hatte konfessionellen Religionsunterricht.