Volltext: Geschichte der Städtischen Handelsschule in Nürnberg

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eiiner höheren Handelsschule, die er für zeitgemäß hielt, unterbleiben 
würde. 
Rektor Hopf hatte in einem ausführlichen Vortrag seine Mei— 
aung dahin ausgesprochen, daß die Errichtung einer höheren Handelsschule 
weder notwendig noch ausführbar sei, da es vor allem derselben an 
Schülern fehlen dürfte. Auch der Anfügung eines neuen Kurses an 
zie bereits bestehende Anstalt stellten die bisher gemachten, aber miß— 
zlückten Versuche, einige Schüler für einen Separatkursus zu ge— 
vinnen, keinen günstigen Erfolg in Aussicht. Doch was den Bemüh— 
ungen des Rektors und der Lehrer bisher nicht gelungen sei, dürfe des— 
halb noch nicht als unerreichbar angesehen werden. Darum erkläre er 
auch seine Zustimmung zu dem Scholarchatsbeschluß. 
Verschiedene Stellung zu dem Projekt nahmen die Handelsräte der 
Städte Nürnberg und Fürth ein. Der Handelsrat der letzteren erklärt 
n seinem Gutachten vom 11. Juli: 
„Wenn wir auch nicht verkennen, daß eine höhere Handelsschule 
in vielfacher Beziehung wohlthätig wirken könnte, so stehen wir doch 
nicht an, unsere Überzeugung unumwunden dahin auszusprechen, daß 
uns vom praktischen Standpunkt aus der Wert einer sol— 
chen Vorbildung nicht groß genug erscheint, um das Be— 
dürfnis der Errichtung einer derartigen Anstalt als gege— 
ben bezeichnen zu können. Wir glauben, daß die Vorberei— 
tung, welche der angehende Kaufmann in den schon be— 
stehenden Handelsschulen findet, ziemlich ausreichend ist 
»der innerhalb dieser Schulen durch Anderungen oder Ver— 
besserungen des Schulplanes ausreichen d gemacht werden 
zann, und erlauben uns, darauf hinzuweisen, daß uns 
ein Beispiel bekannt ist, wo ein vollkommen tüchtiger 
Kaufmann seine Bildung durch vorwiegend theoretischen 
Unterricht erlangt hätte, vielmehr wird sich derselbe nur durch 
langjährige praktische Übung die Fertigkeit zu verschaffen 
dermögen, welche zu einer umsichtigen und gediegenen Ge— 
schäftsführung erforderlich ist. Auch dürften nur wenige 
Prinzipale geneigt sein, für eine so kurze Lehrzeit, als 
nach guf den Vorbereitungsunterricht verwendeten 2 bis 
3 Jahren im Interesse des Jünglings erforderlich ist, 
einen Lehrling aufzunehmen, der in solchem Alter schon 
nicht mehr recht geeignet ist, den nach der Natur der Ge⸗ 
schäfte für den Lehrling unvermeidlichen Anfangsarbeiten 
sich zu unterziehen.“
	        
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