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eiiner höheren Handelsschule, die er für zeitgemäß hielt, unterbleiben
würde.
Rektor Hopf hatte in einem ausführlichen Vortrag seine Mei—
aung dahin ausgesprochen, daß die Errichtung einer höheren Handelsschule
weder notwendig noch ausführbar sei, da es vor allem derselben an
Schülern fehlen dürfte. Auch der Anfügung eines neuen Kurses an
zie bereits bestehende Anstalt stellten die bisher gemachten, aber miß—
zlückten Versuche, einige Schüler für einen Separatkursus zu ge—
vinnen, keinen günstigen Erfolg in Aussicht. Doch was den Bemüh—
ungen des Rektors und der Lehrer bisher nicht gelungen sei, dürfe des—
halb noch nicht als unerreichbar angesehen werden. Darum erkläre er
auch seine Zustimmung zu dem Scholarchatsbeschluß.
Verschiedene Stellung zu dem Projekt nahmen die Handelsräte der
Städte Nürnberg und Fürth ein. Der Handelsrat der letzteren erklärt
n seinem Gutachten vom 11. Juli:
„Wenn wir auch nicht verkennen, daß eine höhere Handelsschule
in vielfacher Beziehung wohlthätig wirken könnte, so stehen wir doch
nicht an, unsere Überzeugung unumwunden dahin auszusprechen, daß
uns vom praktischen Standpunkt aus der Wert einer sol—
chen Vorbildung nicht groß genug erscheint, um das Be—
dürfnis der Errichtung einer derartigen Anstalt als gege—
ben bezeichnen zu können. Wir glauben, daß die Vorberei—
tung, welche der angehende Kaufmann in den schon be—
stehenden Handelsschulen findet, ziemlich ausreichend ist
»der innerhalb dieser Schulen durch Anderungen oder Ver—
besserungen des Schulplanes ausreichen d gemacht werden
zann, und erlauben uns, darauf hinzuweisen, daß uns
ein Beispiel bekannt ist, wo ein vollkommen tüchtiger
Kaufmann seine Bildung durch vorwiegend theoretischen
Unterricht erlangt hätte, vielmehr wird sich derselbe nur durch
langjährige praktische Übung die Fertigkeit zu verschaffen
dermögen, welche zu einer umsichtigen und gediegenen Ge—
schäftsführung erforderlich ist. Auch dürften nur wenige
Prinzipale geneigt sein, für eine so kurze Lehrzeit, als
nach guf den Vorbereitungsunterricht verwendeten 2 bis
3 Jahren im Interesse des Jünglings erforderlich ist,
einen Lehrling aufzunehmen, der in solchem Alter schon
nicht mehr recht geeignet ist, den nach der Natur der Ge⸗
schäfte für den Lehrling unvermeidlichen Anfangsarbeiten
sich zu unterziehen.“