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Noch sind zu erwähnen der Taubstummenunterricht
und 2 fakultative Fächer: Stenographie (Böhm) und
französische Sprache Wogel).
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VIII. Das Streben im Volksschullehrerstande.
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Über die mangelhafte Bildung der deutschen Volksschullehrer
wird nicht bloß von Nichtlehrern, sondern von den einsichtsvolleren
Schullehrern selbst oft Klage geführt. Diese Klagen sind so alt, als
die Seminarien. Normative wurden erlassen, nach einiger Zeit wurde
geklagt über die falschen Bahnen, die entweder im Unterrichte oder
in der Erziehung eingeschlagen wurden; kamen neue Normative,
wurden neue Klagen erhoben. Die meisten der Klagen gingen vom
Lehrerstande selbst aus,!) der fast bitter ward, daß man ihm all dies
in den Busen schob, was er nicht verschuldete. Man beschuldigte ihn
der Halbbildung, belächelte einen orthographischen Fehler in einem
) Selbst der frührere Seminar-Inspektor Dr. Jakobi hat in seiner
Schrift: „über die Notwendigkeit der Umgestaltung der Schullehrer-Seminarien,
1849“ in diese Klagen mit eingestimmt. Er sagt dort: „Ich wirke bereits im
19. Jahre an Seminarien, habe vor 5 Jahren das neue Seminar in Schwabach
errichtet, nahm Anteil an der Bildung von 1045 Zöglingen, sah tüchtige Jüng—
linge aus der Anstalt hervorgehen, halte viele Vorwürfe, die man den Semi—
narien macht, für übertrieben .. .., bin aber doch der Überzeugung, daß sie
total um ihren Kredit gebracht sind, und daß nichts anderes übrig bleibt,
als ein so tief unterwühltes, in seinen Grundpfeilern erschüttertes, vom Sturm—
winde durchlöchertes, im Innern zerfressenes, morsches und aus den Fugen
gehendes Gebäude niederzureißen und der Erde gleich zu machen.“ Zugleich
gab er einen Entwurf zum Neubau einer freieren und befriedigerenden Lehrer—
und Volksbildung, in welchem er den Vorbereitungsunterricht frei gegeben
wissen wollte, doch sollen im Kreis 4 bis 5 Präparandenschulen errichtet werden,
die mit 2 Lehrern zu besetzen seien, von denen einer Vorstand der Anstalt
sein solle. Am Kreispädagogium sollen 3 Professoren, von welchen der erste
zugleich Direktor ist, in fast denselben Fächern unterrichten, wie sie zur Zeit
borgeschrieben sind. „Diejenigen Schulamts-Kandidaten, welche sich bei der
pädagogischen Anstellungsprüfung die erste Note erworben, dürfen auch die
Universität besuchen und erlangen nach mehrjähriger Erprobung im Schulamt
Anstellung als Lehrer höherer Anstalten, Schulinspektoren, Scholarchen, Pro⸗
iessoren der Pädagogik, Kreisschulräte ꝛc. Zu Lehrern der neuen Bildungs⸗
anstalten können nur gründlich gebildete und praktisch bewährte Schulmänner
angestellt werden. Theologen und Philologen müssen vorher nachweisen, daß
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