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ministeriums des Innern vom 9. Februar 1889 festgesetzt und
m Ministerialamtsblatte 1889 Seite 41 veröffentlicht worden.
Die Gebäude-Brandversicherungsanstalt ist als eine Wohl-
fahrtsanstalt errichtet und fortgebildet. Alle in das Brandver-
sicherungswesen einschlagenden Gegenstände werden gebührenfrei
behandelt, die Correspondenzen der Behörden sind portofrei.
Bei Streitigkeiten zwischen den Versicherten und der An-
staltsverwaltung entscheiden in der Regel die staatlichen Ver-
waltungsstellen.
Eine wesentliche Stütze bietet die Anstalt dem Hypothekar-
Oredit; zur Erklärung auf Versicherungs-Minderung oder Aus-
‘ritt ist die Zustimmung von Hypothekgläubigern erforderlich,
and auch in Brandfällen. sind die Rechte der Hypothekgläubiger
vewahrt.
Seit dem 1. Oktober 1875 bis 30. September 1895 ereigneten
sich 29618 Brände, die Beschädigungen von versicherten Gebäuden
zur Folge hatten. Die dafür von der Gebäude-Brandversicher-
angsanstalt geleistete Entschädigung beträgt im Ganzen
77 668 401 Mk.
Entwickelung der Anstalt nach den Gesetz-
gebungs-Perioden:
Jahr
1811
1834
1852
1875
1890
mit Pfalz)
1895
Anzahl der
versicherten
Gebäude
734054
| 060532
| 144205
1 259742
1 777188
] 874663
Versicher-
ungs-Summe
MM
432 740313
840 652723
1128 694217
2416 946850
4211 078990
4773 129990
Vorschuss-(Reserve- )Fond:
ı auf 1000 M.
'der Versicher-
ungs- Summe
MM.
yi
14744
558450
| 538885
3 430787
9 942999
O,o0s
0,70
1,36
1.42
92.36
12 075650
Ya