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Verfassung;
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a) gegen das Reich und den Kreis.
Monver ist eine freye Reichsstadt, und
bedient sich daher des Titels einer Kayser⸗
lichen und des heiligen Roͤmischen Reichs freyen
Stadt. Ihre Ausschreiben fangen sie gewoͤhnlich
an: Wir Burgermeister und Rath des heil. Roͤm.
Reichs Stadt Nuͤrnberg ꝛc.
Sie stehet unmittelbar unter dem Kayser
und Reich, und es ist gar noch nicht erwiesen,
daß sie iemals unter Jemand andern gestanden
seye.
Die Landeshoheit kommt bekanntlich einer
Reichsstadt eben so gut zu, als andern Reichs—
staͤnden, und Nuͤrnberg hat besonders daruͤber
viele Kayserliche priuilegia protectoria et deroga-
toria, worunter das priuilegium Fridericianum de
anno 1219. oben an stehet.
Unter die vorzůglichen Freyheiten und
Gerechtsamoe der Reichsstadt Nuͤrnberg, gehoͤret:
das Recht, daß ein ieder Kayser seinen ersten Reichs⸗
tag in Nuͤrnberg zu halten hat; die Verwahrung der
Reichs⸗