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städtischen Behörden entgegenkam, und in Folge der energischen
Initiative des um Nürnberg und um die Entwicklung der tech—
nischen Schulen und der Eisenbahnen in Bayern hochverdienten
Johannes Scharrer, damals Magistratsrat, später II. Bürger—
meister dahier, als eine städtische Lehranstalt am Beginne des
Jahres 1823 eröffnet. Sie hatte den Charakter einer umfassenden
höheren Gewerbeschule in der heutigen Bedeutung und behielt den—
selben der Hauptsache nach bis 1833. Durch Kgl. Allerhöchste
Verordnung vom * Februar jenes Jahres*) erfuhren nun die
drei polytechnischen Schulen Bayerns in München, Nürnberg und
Augsburg eine nahezu gleichförmige Reorganisation und wurden
als Staatsanstalten erklärt. Sie erhielten die Bezeichnung von
technischen Lyzeen und damit den Rang der längst bestehenden
humanistischen Lyzeen. Sie hatten nunmehr eine wissenschaftliche
und eine künstlerische Aufgabe, jene in den mathematisch-naturwissen—
schaftlichen, diese in den graphischen Disziplinen zu erfüllen. Die direkte
Beziehung zu den Gewerben trat in den Hintergrund; nur einzelne,
hauptsächlich von Hospitanten besuchte Einrichtungen, wie in Nürn—
berg die Gießerei und die mechanische Werkstätte, hielten dieselbe noch
aufrecht. Im Großen und Ganzen war ihre Aufgabe diejenige,
welche jetzt den allgemeinen Abteilungen der technischen Hochschulen
zugewiesen ist. Lehr- und Lernfreiheit kannten sie nicht. Die
obligatorischen Unterrichtsgegenstände waren in der Regel für alle
Eleven verbindlich und nur den allerdings zahlreichen Hospitanten war
eine Auswahl gestattet. Die Absolventen der polytechnischen Schulen
konnten ihre Studien an den Universitäten (so namentlich die Kan—
didaten für das technische Lehrfach), an einer mit der polytechnischen
Schule zu München in Verbindung gesetzten Bau- und Ingenieur—
schule (anfangs „Ingenieurkurs“ genannt) und an der Akademie
der Künste in München fortsetzen. Eigentliche Fachabteilungen
besaßen die polytechnischen Schulen, welche sich aus den Absolventen
der Kgl. Gewerbschulen rekrutierten, denen sich zuweilen solche der
Gymnasien beigesellten, nicht.
*) Regierungsblatt für das Königreich Bayern, 1833, pag. 177 ff. —
Die dazu gehörige Vollzugsinstruktion vom 4. April 1836 steht in Döllinger
Verordnungen-Sammluna, IX. Bd. 3. Teil pag. 1569 - 1648.