Nachwort.
Eine Allerhöchste königliche Verordnung vom 28. Juni
1839 erklärte — allerdings sehr nachträglich — die Ent—
festigung des Rothenbergs und Ueberweisung seiner sämmt—
lichen Realitäten der königlichen Regierung von Mittelfranken
zugewiesen. Sie besagt wörtlich unter Auderem:
„Da eine Verwendung der Festungsgebäude auf
dem Rothenberg für irgend einen Dienstzweig nicht
stattfinden kann, dagegen der Verkauf der Gebäude
in polizeilicher, der Abbruch derselben in geschichtlicher
Beziehung aber wohl nicht zulässig erscheint, da ferner
die Unterhaltung der Gebäude einen sehr bedeutenden
Aufwand in Anspruch nehmen würde, so haben Seine
Königliche Majestät zu beschließen geruht, daß nach
Antrag von Verkauf und Abbruch der Gebäude Umgang
genommen, die vorhandenen Oefen, Thüren, Schlösser,
Fenster und Kupferrinnen u. s. f. herausgenommen und
veräußert, der ganze Umfang der bisherigen Festung
aber dem angrenzenden ärarialischen Waldareal ein—
verleibt werden solle.“
Also geschah es, und mit den Jahren zerbröckelten
Regen, Sonnenbrand und Winterstürme, Schmelzwasser und
Menschenhände, was noch über der Oberfläche der inneren
Festung ragte. Thür- und Fensterbögen stürzten ein, Futter—
mauern, erst an der Bastion Karl, dann Amalie, rutschten
ab, ihre Wälle selbst, von den Forstbehörden sorglicher Hand
mit dichten Coniferenreihen bepflanzt, grünten allerdings
lieblich, aber die Wurzeln der neuen Gäste trieben die Gesteine
auseinander, namentlich an den Außenwänden und Schieß⸗
scharten, und trugen das Ihrige zur Zerstörung des Ganzen
bei. Kraterförmige Blitzlöcher bohrten sich durch die Wöl—