Volltext: Die Bergfestung Rothenberg

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oder drei weißen Strichen (Chevrons) am Aermel brachten, 
waren in Kraut gedünstet (im Dienst ergraut), wie sie der 
Landsknechtsspott taufte, und faßt man dies Alles und trotz 
Königsappells und des sogenannten Beschwerderechtes während 
desselben zusammen, so konnte man wohl ahnen, daß der 
Kommißdienst kein Ferienkolonieleben war. Die Löhnung 
war minimal, die Montur-, Propretäts- und andere Abzüge 
verhältnißmäßig bedeutend, so daß zur Lebsucht fast nichts 
blieb. Ausschreitungen, Monturverschleuderungen, zahlreiche 
Arreste, Stockprügel und rauhe Behandlung führten zum 
Auskneifen und schließlich auf die Festung. Obwohl für 
blankes Desertiren die Festungsstrafe im Volksauge nichts 
Entehrendes hatte, vernichtete sie doch in den meisten Fällen 
die Existenzfreudigkeit und führte oft auf den dunkelsten Ab— 
und Irrwegen in's Elend. Zudem wagte der Tollkühne bei 
Widersetzlichkeit nach Postenanruf den sofortigen Tod ohne 
Gnade. 
Mögen diesen Wandergang die sogenannten Civil— 
gefangenen beschließen, deren die Festung im Ganzen fünf 
zählte, drei Rentbeamte und ein Gerichtsschreiber weiland, 
welche Noth oder Leichtsinn ihre beschworene Diensttreue 
vergessen ließ — und ein wirklicher sogenannter Staats— 
gefangener, der arme Lunckenbein. Wurde Letzterer verhältniß⸗ 
mäßig für sein Fehl sehr streng beaufsichtigt, durfte er alle Tage 
nur eine Stunde lang auf dem Walle spazieren gehen, ohne 
stillstehen oder über die Brüstung hinwegschauen zu dürfen, so 
bedenke man, was damals demagogische Umtriebe bedeuteten, 
welche mit Todesstrafe oder langwieriger Kerkerhaft gebüßt 
wurden. Wir erfuhren, daß L., ursprünglich zu 16 Jahren 
Festungshaft verurtheilt, nur die Hälfte hievon abzusitzen 
hatte, allein er verließ den Bereich seiner Festungstid doch 
als gebrochener Mann, er war kein Kraftmensch, kein 
Charakter, das bewiesen seine eingereichten, unterthänigsten, 
loyalsten Gedichte, zu deren Verabfassung er nicht gezwungen 
ward, und welche an maßgebender Stelle weder in dichterischer 
noch staatsbürgerlicher Beziehung wohlwollend beurtheilt
	        
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