Full text: Die Gewerb- und Realschule in ihrer Beziehung zur niederen gewerblichen Bildung

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In wie viel Stunden das Pensum der einzelnen Kurse 
zu erarbeiten sei, war durch einen Normallehrplan aus- 
gewiesen, von dem abzuweichen bis zum Jahre 1864 nach 
den örtlichen Verhältnissen gestattet war. Wenn infolge- 
dessen auch die Lehrpläne nicht überall gleich sich ge- 
stalteten, so ist doch ohne weiteres klar, dass eine grosse 
Wochenstundenzahl erforderlich war, um den vielseitigen 
Anforderungen des Lehrprogramms zu genügen, 
In der Denkschrift, welche noch nicht 14 Tage nach 
Publikation der Allerhöchsten Verordnung vom 16. Juli 1833 
an das Ministerium fertiggestellt war, gibt Scharrer folgende 
interessante Berechnung. Der Instruktion gemäss sollten 
Schüler erhalten 
im I. Kurs in der Gewerbschule in 7? Lehrgegenständen 
33 Stunden 
ım Gymnasium in 6 Lehrgegenständen 18 » 
Summa 51 Wochenstunden 
ım H. Kurs in der Gewerbschule in 8 Lehrgegenständen 
39 Stunden 
m Gymnasium in 6 Lehrgegenständen 18 , 
Summa 57 Wochenstunden 
im HI. Kurs in der Gewerbschule in 8 Lehrgegenständen 
42 Stunden 
im Gymnasium in 6 Lehrgegenständen 18 » 
Summa 60 Wochenstunden 
Rechnet man hiezu noch den Unterricht in einer 
inodernen Sprache, den Besuch der landwirtschaftlichen 
Kollegien, der zwar nicht allgemein verbindlich, aber allen 
auf das dringlichste empfohlen war, so ergibt sich eine 60 
weit übersteigende Stundenzahl, welche, auf die einzelnen 
Wochentage verteilt, täglich eine Schularbeitszeit von 10 
bis 12 Stunden notwendig gemacht hätte. In der Folge 
wurden zwar, hauptsächlich veranlasst durch Vorstellungen 
im Sinne Scharrers, die Wochenstundenzahl auf 29 beziehungs- 
weise 33 und 32 im L, II. und IIL Kurs der Gewerbschule 
teduziert; mit dem Realienunterricht ergaben sich aber immer 
noch über 40 Unterrichtsstunden, ganz zu geschweigen von 
den praktischen Uebungen, die nebenher liefen, und der 
Zeit, die eine Fremdsprache erforderte.
	        
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