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In wie viel Stunden das Pensum der einzelnen Kurse
zu erarbeiten sei, war durch einen Normallehrplan aus-
gewiesen, von dem abzuweichen bis zum Jahre 1864 nach
den örtlichen Verhältnissen gestattet war. Wenn infolge-
dessen auch die Lehrpläne nicht überall gleich sich ge-
stalteten, so ist doch ohne weiteres klar, dass eine grosse
Wochenstundenzahl erforderlich war, um den vielseitigen
Anforderungen des Lehrprogramms zu genügen,
In der Denkschrift, welche noch nicht 14 Tage nach
Publikation der Allerhöchsten Verordnung vom 16. Juli 1833
an das Ministerium fertiggestellt war, gibt Scharrer folgende
interessante Berechnung. Der Instruktion gemäss sollten
Schüler erhalten
im I. Kurs in der Gewerbschule in 7? Lehrgegenständen
33 Stunden
ım Gymnasium in 6 Lehrgegenständen 18 »
Summa 51 Wochenstunden
ım H. Kurs in der Gewerbschule in 8 Lehrgegenständen
39 Stunden
m Gymnasium in 6 Lehrgegenständen 18 ,
Summa 57 Wochenstunden
im HI. Kurs in der Gewerbschule in 8 Lehrgegenständen
42 Stunden
im Gymnasium in 6 Lehrgegenständen 18 »
Summa 60 Wochenstunden
Rechnet man hiezu noch den Unterricht in einer
inodernen Sprache, den Besuch der landwirtschaftlichen
Kollegien, der zwar nicht allgemein verbindlich, aber allen
auf das dringlichste empfohlen war, so ergibt sich eine 60
weit übersteigende Stundenzahl, welche, auf die einzelnen
Wochentage verteilt, täglich eine Schularbeitszeit von 10
bis 12 Stunden notwendig gemacht hätte. In der Folge
wurden zwar, hauptsächlich veranlasst durch Vorstellungen
im Sinne Scharrers, die Wochenstundenzahl auf 29 beziehungs-
weise 33 und 32 im L, II. und IIL Kurs der Gewerbschule
teduziert; mit dem Realienunterricht ergaben sich aber immer
noch über 40 Unterrichtsstunden, ganz zu geschweigen von
den praktischen Uebungen, die nebenher liefen, und der
Zeit, die eine Fremdsprache erforderte.