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Verfassung.
breitete am ersten bey dem Nuͤrnbergischen Publi⸗
cum den guten Geschmack im Schauspiele. Vor
ungefehr 10. Jahren errichtete eine Gesellschaft
von hiesigen iungen Buͤrgern ein kleines Natio⸗
naltheater auf der Herrentrinkstube, welches ie⸗
boch nicht lange dauerte.
Jaͤhrlich werden wechselsweise, und zwar ein
Jahr im rothen Roß, und das andere im Reichs⸗
adler, einige Redouten gehalten, und haͤufig be⸗
sucht. Anderer unmaskirter Baͤlle und Pike⸗
niks giebt es mehrere, zumal im Winter.
Der gemeine, und besonders der Handwerksmann,
haͤlt hingegen seine Pikeniks, die er Kraͤnzlein
nennet, auf dem Land zur Sommerszeit. Und da
wird das, waͤhrend eines Jahrs wochentlich beym
Spiel zusammengelegte Geld, auf einmal an ei⸗
nem nah gelegenen Lustort verzehrt, wobey auch
getanzt wird. Abends faͤhrt die ganze Kranz⸗
gesellschaft auf ein paar Laiterwaͤgen nach Haus,
oder wenigstens bis an die Linien vor der Stadt.
So gehoͤren auch die Kirchweyhen, deren
im Sommer durch mehrere gehalten werden, un—⸗
ter die vorzuͤglichsten Lustbarkeiten des Volks.
Oeffentliche Concerte werden des Winters
wochentlich einmal in ein paar Gasthoͤfen, auch
manchmal den Sommer uͤber in Gaͤrten vor der
Stadt gehalten.
Unter