Full text: Umgearbeitete Dienst-Instruction für die Polizei-Mannschaft des Magistrats der königl. bayer. Stadt Nürnberg

8 
2 
Hotte 
Fünfter Abschnitt. 
Dienst-Controle, Diensthücher und Mann- 
schaftslisten. 
del 
* 
8. 72. 
Vereidigung. 
Jeder neu aufgenommene Polizeisoldat wird 
durch den Vorstand des Polizeisenates eidlich ver— 
pflichtet. 
8. 73. 
Dienst-Instruction, Polizeistrafgesetzbuch, ortspoli⸗ 
zeiliche Vorschriften für die Stadt Nürnberg, 
Diensthuch. 
Dem Polizeisoldaten wird nach seiner Ver— 
pflichtung ein Exemplar 
der Dienst-Instruction, 
des Polizeistrafgesetzbuches, 
der ortspolizeilichen Vorschriften für die Stadt 
Nürnberg, und 
des Dienstbuches 
zugestellt, in welch' letzteres er alle seine Anzeigen 
kurz einzutragen hat. 
doun 
Idate 
ztand 
chaft 
ritige: 
borto 
8. 74. 
Mannschafts-Bücher. 
Der Inhalt der Dienstbücher wird ihrem In— 
halte nach von jedem Rottmeister bezüglich seiner 
wot· Ny 
tege 
4 
7
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.