Full text: Umgearbeitete Dienst-Instruction für die Polizei-Mannschaft des Magistrats der königl. bayer. Stadt Nürnberg

4p21 
4 
Polizeisoldaten betr. — (Reggsblatt 1813, Seite 
1213) unzuläössig. 
Zweiter Abschnitt. 
Andere Einnahmen. 
8. 65. 
Die Neben-Einnahmen bestehen: 
1) in den zulässigen Belohnungen für die im 
8. 31 aufgezählten besonderen Dienste, und 
2) in Remunerationen für außerordentliche Dien— 
stes⸗Auszeichnungen. 
dienstealter 
— 
— 
Solde de 
Dritter Abschnitt. 
Casernirung und Menage. 
8. 66. 
Die bei der Polizeiwache befindliche unverhei⸗ 
rathete Mannschaft ist casernirt und hat zu mena⸗— 
giren, wie dieses in der Kasernen⸗Ordnung vom 
1. Mai 18585 näher bestimmt ist. 
Die Oberaufsicht in der Caserne liegt dem in 
derselben wohnenden Polizei⸗Rottmeister ob, welcher 
allenfallsige Verfehlungen der casernirten Mannschaft 
gegen die Casernen⸗Ordnung dem Oberrottmeister 
ungesäumt anzuzeigen hat. 
— 
—
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.