fehle und Anordnungen ist die strengste Verschwie—
genheit gegen Jedermann zu beobachten.
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4
8. 6.
Enthaltung von Bestechlichkeit.
Geschenke, oder auch nur Versprechungen dersel⸗
ben zur Begehung von Pflichtwidrigkeiten darf die
Mannschast weder selbst, noch durch Angehörige an—
nehmen.
Ebenso hat sich dieselbe jedes unerlaubten Pri—
vatvortheils bei Ausübung ihres Dienstes zu ent—
halten.
Eines wie das Audere wäre Bestechlichkeit und
müßte strenge bestraft werden.
Von jedem Anerbieten eines unerlaubten Ge—
schenkes oder sonstigen Privatvortheils ist dem Vor—
gesetzten ungesäumte Anzeige zu erstatten.
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82. 7.
Wahrheitsliebe.
In Erstattung der Anzeigen und Aussagen hat
sich der Polizeisoldat der größten Wahrheitsliebe zu
befleißigen. Er muß daher dieselben dergestalt ein—
richten, daß man sogleich erkennen kann, ob sich solche
auf eigene oder nur auf fremde Sinnenwahrnehmung
gründen, und darf dann weder etwas übertreiben, noch
verkleinern, sondern muß die Sache genau so angeben,
wie sie sich zugetragen hat.
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