Volltext: Ortspolizeiliche Vorschriften der Stadt Nürnberg

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platze durch den Lauferschlagturm und die innere Laufergasse 
zum Theresienplatz zurück, angrenzend an den V., VI., XI., 
IX. und VII. Bezirk, jedoch mit Ausnahme der Hs.Nr. 17 
der Wunderburggasse und Hs.-Nr. 18 der Judengasse, welche 
dem IX. Bezirke, ferner der Hs.-Nr. 35 der Neuengasse, 
velche dem XI. Bezirke zugeteilt sind. 
IX. Bezirk: 
Vom Spitalplatze durch die Neuegasse, über den Sand 
zum rechten Pegnitzarme, in letzterem bis zu seinem Einflusse 
an der Stadtmauer, hinter der Mauer zum linken Pegnitzarme, 
in demselben bis zur Heubrücke und über die vordere Insel 
Schüttt zum Spitalplatze zurück, angrenzend an den VII., VIII., 
XI., XXIII. und XXII. Bezirk und incl. der Hs.Nr. 17 
der Wunderburggasse und Hs.-Nr. 18 der Judengasse. 
X. Bezirk: 
Umfassend die geraden Hausnummern der äußeren Laufer— 
gasse von Nr. 2 mit 40, die geraden Hausnummern des 
äußeren Lauferplatzes von Nr. 2 mit 82 und den Kupfer— 
schmiedshof, angrenzend an den VI. und XI. Bezirk. 
XI. Bezirk: 
Vom inneren Lauferplatze durch die Grübelsstraße zum 
rechten Pegnitzarme, in demselben bis zu seinem Einflusse beim 
Stadtgraben, durch den Lauferthorgraben zum Lauferthore, 
anschließend an den X. Bezirk und mit dessen Grenze zurück 
zum Lauferplatze, angrenzend an den X., VI., VIII., IX., 
XXVI. und XXV. Bezirk und incl. Hs.-Nr. 18 der Langen— 
gasse und Hs.-Nr. 35 der Neuengasse. 
XII. Bezirk: 
Vom Königsthore durch die Bahnhofstraße zum Bahn— 
körper bei der Allersberger Bahnbrücke, auf demselben in öst⸗ 
licher Richtung zur Stadtgrenze, entlang derselben bis zum 
rechten Pegnitzarme, in demselben bis zum Einflusse in die 
Stadt beim Stadtgraben und in letzterem zurück zum Königs— 
thore, angrenzend an den XXI., XXIII., IX., XXVI., 
XXVII., XXXIV. und XXXII. Bezirk. 
XIII. Bezirk: 
Vom Pegnitzausflusse bei der Frohnfeste am Flusse auf⸗ 
wärts bis zur Marbrücke, über den Unschlittplatz, durch die 
Hutergasse, über den Josephsplatz, durch die Ludwigsstraße zum 
Spittlerthore und im Spittlerthorgraben zum Pegnitzausflusse 
zurück, angrenzend an den II., XVII., XVI. und XXVIII. 
Bezirk, jedoch mit Ausnahme der ungeraden Hausnummern
	        
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