Full text: Dienstanweisung für die Polizei-Mannschaft des Magistrats der kgl. bayer. Stadt Nürnberg

30 
Stadtmagistrat entweder schriftlich einzureichen oder 
zu Protokoll zu erklären. 
Disziplinarbeschwerden haben keine aufschiebende 
Wirkung, wenn die erkannte Strafe 24 Stunden 
Arrest, oder 2 Mk. 70 Pf. an Geld nicht über— 
steigt. 
Ist auf Dienstentlassung oder auf Enthebung 
vom Dienste erkannt, so hat eine Beschwerde in— 
soferne keine aufschiebende Wirkung, als die vor— 
läufige Entfernung vom Dienste und die vor— 
läufige Einziehung des Gehaltes durch dieselbe nicht 
ausgeschlossen ist. 
Im Übrigen kommt allen Disziplinarbeschwerden 
aufschiebende Wirkung zu. 
/ 
Yürnberg, den 4. Juli 1890. 
Der gtadtmagistrat. 
v. Stromer. v. Seiler.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.