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Jeder Polizeisoldat ist gehalten, das Amtsblatt,
das Centralpolizeiblatt und das Verzeichnis der
Ausgewiesenen oder unter Polizeiaufsicht gestellten
Personen aufmerksam zu lesen.
828.
Sicherheitsdienst.
Der Dienst der Polizeimannschaft gliedert sich
in den Tages- und Nachtdienst nach Maßgabe der
besonderen Bestimmungen der Wachtdienstanweisung.
Im Tages- wie im Nachtdienste sind die gel—
tenden Dienstvorschriften zu befolgen und die er—
teilten Befehle zu vollziehen.
Im Tagesdienste hat die Polizeimannschaft ins—
besondere darauf zu sehen, daß in den Straßen
Ordnung, Reinlichkeit und möglichste Ruhe herrscht,
daß der Verkehr in denselben nicht gestört wird,
daß Angriffe auf die Sicherheit der Person oder
des Eigentums unterbleiben oder doch in ihrem
Laufe unterdrückt werden.
Im Nachtdienst ist vorzüglich darauf zu sehen,
daß Einbruchsdiebstähle, Überfälle, Raufereien und
Ruhestörungen verhütet werden, daß die Straßen—
beleuchtung in Ordnung ist, daß Gruben u. s. w.
gehörig verwahrt und beleuchtet sind.
Auf Personen, welche als sicherheitsgefährlich be—
kannt sind, dann auf Bettler und Landstreicher, sowie
auf Frauenzimmer, auf welche 8 361 Ziff. 6 des