Volltext: Dienstanweisung für die Polizei-Mannschaft des Magistrats der kgl. bayer. Stadt Nürnberg

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Jeder Polizeisoldat ist gehalten, das Amtsblatt, 
das Centralpolizeiblatt und das Verzeichnis der 
Ausgewiesenen oder unter Polizeiaufsicht gestellten 
Personen aufmerksam zu lesen. 
828. 
Sicherheitsdienst. 
Der Dienst der Polizeimannschaft gliedert sich 
in den Tages- und Nachtdienst nach Maßgabe der 
besonderen Bestimmungen der Wachtdienstanweisung. 
Im Tages- wie im Nachtdienste sind die gel— 
tenden Dienstvorschriften zu befolgen und die er— 
teilten Befehle zu vollziehen. 
Im Tagesdienste hat die Polizeimannschaft ins— 
besondere darauf zu sehen, daß in den Straßen 
Ordnung, Reinlichkeit und möglichste Ruhe herrscht, 
daß der Verkehr in denselben nicht gestört wird, 
daß Angriffe auf die Sicherheit der Person oder 
des Eigentums unterbleiben oder doch in ihrem 
Laufe unterdrückt werden. 
Im Nachtdienst ist vorzüglich darauf zu sehen, 
daß Einbruchsdiebstähle, Überfälle, Raufereien und 
Ruhestörungen verhütet werden, daß die Straßen— 
beleuchtung in Ordnung ist, daß Gruben u. s. w. 
gehörig verwahrt und beleuchtet sind. 
Auf Personen, welche als sicherheitsgefährlich be— 
kannt sind, dann auf Bettler und Landstreicher, sowie 
auf Frauenzimmer, auf welche 8 361 Ziff. 6 des
	        
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