Volltext: Instruktion für die städtischen Baukontroleure

J. 
Dieustliche Obliegenheiten 
der 
LZaukontroleure der Stadt Nürnberg. 
— ; ö·— ⸗— 
Die den Baukontroleureu zufallenden dienstlichen Ob— 
liegenheiten werden nachstehend aufgeführt: 
1) Herstellung der Miethbeschriebe, Revision der Mieth— 
beschriebe, Terminbeiwohnung bei Vermiethung von 
Wohnungen oder sonstigen Räume städtischer Ge— 
bäude oder Zwinger ꝛc. 
2) Ausführung und Ueberwachung der genehmigten Ar— 
beiten des Reparaturen-Bauetats des Referats VIIa. 
Technische Kontrole über diejenigen Arbeiten, welche 
unter der Verantwortung der Herren Kommissarien 
zur Ausführung kommen und in der besonderen Bei— 
lage specialisirt sind. 
Erste technische Revision der Rechnungen der Bau— 
handwerker und Lieferanten über die genehmigten 
und ausgeführten Arbeiten des Reparaturen-Bauetats. 
5) Erste technische Revision der Rechnungen der Bau— 
handwerker und Lieferanten über diejenigen Arbeiten, 
welche unter Verantwortung der Herren Kommissa— 
rien ausgeführt worden sind. 
6) Die Kontrolen für die einschlägigen- Gebäude ꝛc., 
welche von den juristischen und technischen Referenten 
besonders angeordnet werden.
	        
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