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£ehrgegenftände find : Religionslehre, Algebra bis III. Kurs
incl., ebene Geometrie bis II. Kurs incl., deutfche Sprache
bis III. Kurs incl., lateinijche Sprache, franzöfifche Sprache,
SGeographie bis II. Kurs incl., Zeichnen, Naturgefchichte (Zoo:
logie und Botanik) im II. Kurfe, räumliche Geometrie (Stereo:
meftrie) im III. Kurfe, CTrigonometrie im II, Kurfe, darftellende
Geometrie im IM. und IV. Kurfe, Phyfit im IM. Kurfe, Be:
fchichte im IM. und IV. Kurfe, Elemente der höheren Analyfis
im IV. XMurfe, analytifche Geometrie im IV. Kurfe, Minera:
(logie und Chemie im IV. Kurfe, englifche Sprache im IV. Kurfe.
Dem Unterrichte follen Lehrbücher zu Grunde liegen.
Derfelbe ift nicht in der Art des Lehrvortrags, fondern im
Wechfelverfehr zwifchen Lehrern und Schülern durch mündliche
demonftrative Erklärung des Lehrftoffes zu erteilen und durch
abwechfelndes Befragen lebendig zu erhalten. Außer den vom
£ehrerrat in beliebiger Anzahl feftzuftellenden Hausaufgaben
in den einzelnen £ehrfächern find alle 2 Monate in allen Dis:
ziplinen Schulaufgaben abzuhalten. Das Refultat diefer leß:
teren neben etwaigen für nötig erachteten mündlichen Priü-
fungen beftimnıt den Sortgang der Schüler. Die Zotenffala
ift eine fünffhfige: I vorzüglich, II fehr gut, III gut, IV mittel:
mäßig, V gering. Wer in einem Unterrichtsgegenftand unter
II gut erhält, muß fich einer Nachprüfung beim Beginn des
Schuljahres unterziehen. Am Ende desfelben finden unter
Leitung eines vonı f. Staatsminifterium ernannten Kommifjärs
in den 3 untern Kurfen öffentliche Prüfungen itatt, wobei für
den Kurs die Prüfungszeit auf 6 Stunden fefltgefett ift, für
den IV. Kurs eine aus fchriftlicher und mündlicher Prüfung
beftehende Abfolutorialprüfung. Für die fchriftliche Prüfung
find 3 Prüfungstage beftimmt, Die Sachlehrer fchlagen je
drei Arbeiten oder Fragen vor. Der Kommiffär trifft die
Auswahl. Das arithmetifche Mittel aus ichriftlicher und münd-
licher Prüfung fowie aus dem Zahresfortgang beftimmt die
YAbfolutorialnote. Wenn die BGefamtnote des Schülers die
IV, Xote nicht erreicht, fo ift demfelben das Abfolutorium zu ver:
weigern. Die Schlußfeier bildet eine öffentliche Preifeverteilung.