Metadaten: Das k. Realgymnasium zu Nürnberg

74 
£ehrgegenftände find : Religionslehre, Algebra bis III. Kurs 
incl., ebene Geometrie bis II. Kurs incl., deutfche Sprache 
bis III. Kurs incl., lateinijche Sprache, franzöfifche Sprache, 
SGeographie bis II. Kurs incl., Zeichnen, Naturgefchichte (Zoo: 
logie und Botanik) im II. Kurfe, räumliche Geometrie (Stereo: 
meftrie) im III. Kurfe, CTrigonometrie im II, Kurfe, darftellende 
Geometrie im IM. und IV. Kurfe, Phyfit im IM. Kurfe, Be: 
fchichte im IM. und IV. Kurfe, Elemente der höheren Analyfis 
im IV. XMurfe, analytifche Geometrie im IV. Kurfe, Minera: 
(logie und Chemie im IV. Kurfe, englifche Sprache im IV. Kurfe. 
Dem Unterrichte follen Lehrbücher zu Grunde liegen. 
Derfelbe ift nicht in der Art des Lehrvortrags, fondern im 
Wechfelverfehr zwifchen Lehrern und Schülern durch mündliche 
demonftrative Erklärung des Lehrftoffes zu erteilen und durch 
abwechfelndes Befragen lebendig zu erhalten. Außer den vom 
£ehrerrat in beliebiger Anzahl feftzuftellenden Hausaufgaben 
in den einzelnen £ehrfächern find alle 2 Monate in allen Dis: 
ziplinen Schulaufgaben abzuhalten. Das Refultat diefer leß: 
teren neben etwaigen für nötig erachteten mündlichen Priü- 
fungen beftimnıt den Sortgang der Schüler. Die Zotenffala 
ift eine fünffhfige: I vorzüglich, II fehr gut, III gut, IV mittel: 
mäßig, V gering. Wer in einem Unterrichtsgegenftand unter 
II gut erhält, muß fich einer Nachprüfung beim Beginn des 
Schuljahres unterziehen. Am Ende desfelben finden unter 
Leitung eines vonı f. Staatsminifterium ernannten Kommifjärs 
in den 3 untern Kurfen öffentliche Prüfungen itatt, wobei für 
den Kurs die Prüfungszeit auf 6 Stunden fefltgefett ift, für 
den IV. Kurs eine aus fchriftlicher und mündlicher Prüfung 
beftehende Abfolutorialprüfung. Für die fchriftliche Prüfung 
find 3 Prüfungstage beftimmt, Die Sachlehrer fchlagen je 
drei Arbeiten oder Fragen vor. Der Kommiffär trifft die 
Auswahl. Das arithmetifche Mittel aus ichriftlicher und münd- 
licher Prüfung fowie aus dem Zahresfortgang beftimmt die 
YAbfolutorialnote. Wenn die BGefamtnote des Schülers die 
IV, Xote nicht erreicht, fo ift demfelben das Abfolutorium zu ver: 
weigern. Die Schlußfeier bildet eine öffentliche Preifeverteilung.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.