Volltext: Programm für den Bau und Betrieb einer Städt. Regie-Straßenbahn in Nürnberg - Fürth sowohl ohne als mit Rücksichtnahme auf den Ankauf des alten Betriebsnetzes der Nürnberg-Fürther Straßenbahngesellschaft

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am Maxthorgraben Wohnenden muß das Wöhrder Thor als 
Zugangsstelle genügen und für die Fahrgäste der bestehenden 
Gefellschaft dient das Wöhrder Thor als Umsteigstelle, ähnlich 
wie das Marienthor. Es läßt sich bestimmen, daß das am 
Schmausenbuck gelöste Billet ab Neuthorgraben nach Thon seine 
Giltigkeit behält. Schlimmsten Falls kostet also die Fahrt von 
Schmausenbuck nach Thon mit dem Zwischenstück der „grünen“ 
Tinie 2'mal 10 also 20 H.. Wir werden aber mit Hilfe einer 
später von uns zur Anführung kommenden Linie auch mit 
10 von Schmausenbuck nach Thon gelangen können. Das 
Verbindungsstück der „grünen“ Linie vom Lauferschlagturm zum 
Neuthorgraben verringert sich bedeutend, sobald der Burgberg⸗ 
tunnel in die Erscheinung tritt, denn dann wird man die Linie 
der Bucherstraße vom Neuthorgraben wegnehmen und um die 
Quhberganlage auf den nördlichen Burgbergtunnel zu einrenken, 
und so nach Möoͤgeldorf fahren. Heißen wir nun die Linie 
„Schmausenbuck, Thon“ die Betriebslinie II, so sei die Linie 
Schmausenbuck, Innerer Lauferplatz“ von uns IIa und die Linie 
Neuthorgraben, Bucherstraße, Thon“ IIb genannt. 
Artikel VIII. 
Nochmals Betriebsgruppe II. — Auflassung der äußeren 
cCaufergasse und Umgestaltung des Wöhrderthores als 
Knotenpunkt. 
Von welch' außerordentlicher Wichtigkeit es ist, die Aus— 
gestaltung des hiesigen Straßenbahnnetzes nicht von Fall zu Fall 
für jede einzelne neue Linie, sondern nach einem — wenigstens 
in den Hauptgrundzügen — ausgearbeiteten Programm vor— 
zunehmen, werden unsere Leser aus der weiteren Aufrollung 
uͤnseres Programms zu entnehmen Gelegenheit haben. Speziell 
Betriebslinie IIJ „Schmausenbuck, Innerer Lauferplatz, Thon“ 
mit ihren einstweiligen Vorläufern 110 „Schmausenbuck, Innerer 
Lauferplatz“ und IId „Neuthorgraben, Thon“ kann in dieser Be— 
ziehung als ein typisches Beispiel gelten, insoferne deren volle 
Bedeutung erst aus dem Zusammenhang mit anderen Linien 
erkannt werden dürfte. Ist nämlich der er st e Grundsatz für ein 
städtisches Regiestraßenbahnnetz der, demselben einemöglichste 
Selbständigkeéit und Unabhängigkeit gegenüber dem be— 
stehenden Straßenbahnnetz zu verleihen, so dürfte doch ein 
zweiter ebenso wichtiger und nicht zu vernachlässigender 
Grundsatz der sein, dem Publikum im Allgemeinen, insbesondere 
aber den Fahrgästen des neuen Netzes die Möglichkeit des
	        
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