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Nun fasste der Tag von Schmalkalden, der am 22. Dezember
seinen Anfang nahm, und an welchem sich auch Brandenburg und
Nürnberg beteiligten, auf Antrag des ersteren den Beschluss, dass
innen zwei Monaten der Churfürst von Sachsen einen Theologen-
zonvent nach Nürnberg ausschreiben solle, auf dem unter anderem
wegen gleichmässigerer Haltung der Ceremonien und wegen einer
gemeinsamen Kirchenordnung aller Evangelischen verhandelt werden
sollte, obgleich die Theologen sich dagegen aussprachen !). Diese
Aussicht mussten Rat und Markgraf mit Freuden begrüssen, legten
sie doch so grosses Gewicht auf Ejinheitlichkeit der kirchlichen Ge-
bräuche, vor allem aber war dadurch ihnen die Sorge vor einem
Prozess des Kammergerichts abgenommen, der ihnen drohte, sobald
sie allein eine Kirchenordnung erliessen, und für sie um so bedenk-
licher war, als sie beide entschlossen waren. dem Bündniss der Evan-
yelischen nicht beizutreten.
Am 19. Februar erholte sich die Gesandtschaft der evangelischen
Fürsten die ablehnende Antwort des nürnberger Rats, welche in die
zonciliante Form gekleidet war, dass man sich noch bedenken wolle ?),
1achdem sie schon am Tag zuvor das. Nein des Markgrafen auf die
Anfrage wegen eines Bündnisses in Empfang genommen hatte 9). An die-
sem "Tag war die nürnberger Zusammenkunft noch nicht ausgeschrie-
den, weshalb der Markgraf durch die Gesandtschaft darum bitten liess,
aber inzwischen war es überhaupt sehr unwahrscheinlich geworden,
dass der Churfürst die Verbündeten nach Nürnberg laden werde, denn
die massgebenden Theologen in Sachsen wie in Oberdeutschland ver-
wandten ihren ganzen Einfluss gegen den Convent, auf dem der
Zwist zwischen den Lutheranern und den Oberdeutschen in hellen
Flammen auflodern musste £), die gemeinsame Kirchenordnung schien
also wieder auf die lange Bank geschoben. Davon aber wollte Mark-
1) Churfürst Johann Friedrich an die Statthalter, Montag nach Andreä
1532, 2.Dezember, Tom, IX, Nr. 58.
2) Dieselbe, ein längeres Schriftstück, in den Ratsverlässen 058. 154 ff.
3) „Anntwort den Chur- vndF.H. von Sachsen vnd Hessen gesannten
potschafft gegebenn“ Nürnberger Kreisarchiv 5. I. L. 10. Nr. 6.
4) Winkelmann, Der schmalkaldische Bund und der nürnberger
Beligionsfriede S. 102,