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schaften der Pfründen berührten meinen g.H. den Bischöfen zuständig
wäre, zu gemelter Visitation und Examination beschrieben, dieselben
Priester also visitiert, examiniert, instituirt und destituirt hab, aus
eigenem Vornehmen und ohne Bewilligung und Zulassen obbemelde-
ter Bischofen als solcher Priester und Geistlichen von Gott und den
Rechten Ordinarien.“ Die Gesandschaft sollte an den Markgrafen
die Forderung richten, die Visitation einzustellen. Falls er auf den
Speirer Abschied sich berufe, wurde sie angewiesen, ihm entgegen-
zuhalten, dass dieser ebenso festsetze, dass Niemand seiner Obrigkeit
entsetzt werden dürfe, Dem nächsten Bundestag sollen die Ge-
sandten Bericht erstatten!). Die schriftliche Antwort des Markgrafen
fel ziemlich kurz aus: „es liege ihm fern, die Bischöfe ihrer Juris-
diction zu entsetzen“ ?).
Die eigentliche Entgegnung sollte erst auf dem Bundestag durch
die markgräfl. Gesandten erfolgen, zu welchem Zweck Georg die In-
struktion der Bündischen an den nürnberger Rat sandte mit der Bitte,
2in schriftliches Gutachten aufzustellen, wie man auf jeden ein-
zelnen. Artikel am besten antworte, Spengler übernahm es, dassel-
ige anzufertigen hauptsächlich auf Grund des päpstl. Rechts, und
übersandte es am 3. Mai 1529 an Vogler®). Am 12, Mai schrieb
Nürnberg an Augsburg, Ulm, Nördlingen, Überlingen, Ravensburg
und ‚Gmünd *) , und erinnerte sie an den Beschluss des Nördlinger
Städtetags 1527, dass man gegen jeden Bundesbeschluss in Sachen
der Religion oder Jurisdietion wider die Reichstagsbeschlüsse pro-
sestiren wolle, die Städte zugleich ersuchend, ihre Räte für den Bundes-
;ag anzuweisen, ein Vorgehen gegen Nürnberg zu verhindern, .
Inzwischen war am 22. April noch in Speier unter dem Kin-
druck der Reichstagsverhandlungen ein Bund zwischen Sachsen,
Hessen, Nürnberg, Ulm und Strassburg verabredet worden, zu dem
noch der Markgraf Georg eingeladen werden sollte, und der städtische
Bundesentwurf bedang ausdrücklich die Bundeshilfe für den Fall
der Hinderung der Visitation unter dem Vorwand der Aufrecht-
1) Tom. X, f. 54 ff., die Instruktion ist datiert. vom Tag der Ver-
handlungen Dienstag nach Palmarum 29. 23. März.
2) 23. März 29. Tom. X, 61 ff,
8) Spengler an Vogler 3. Mai 29, Tom. VI.
4) Briefb. 111.