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war, zu beobach:en und operiren Gelegenheit gehabt. Da mir der Fall von
[Interesse zu sein scheint, möchte ich seine Krankengeschichte hier kurz
ainfügen.
W. . . ., 21. Jahre, Kaufmann aus Nürnberg. Wurde am 1. Mai 1899
wegen acuter Blinddarmentzündung im Anfall in Paris operirt. Die Heilung
der Wunde erfolgte ohne Störung, doch blieb eine Fistel zuruck, aus der sich
Schleim, aber kein Koth entleerte.
Stat. praes. am 1. Juli 1899. Mittlerer Ernährungs- und Kräftezustand.
Ueber dem rechten Poupart’schen Bande und mit diesem parallel eine etwa
10 cm lange feste Narbe. In deren Mitte eine glasigen Schleim absondernde
Fistel. Die Oeffnung derselben von vorgestülpter rother Schleimhaut umgeben:
ihr Lumen entspricht dem des Wurmfortsatzes
Am 5, Juli 1899 Operation in Chloroformnarkose, Umschneidung und Ab-
tragung der Schleimhaut. Vernähung des Wurmfortsatzlumens. Naht der Haut.
Heilung.
Ob der Wurmfortsatz bei der Operation exstirpirt worden war oder
nicht, die Wunde wurde offen gehalten und mit Jodoformgaze tamponirt,
Ueber die Einzelheiten aus dem Wundverlauf in den einzelnen Fällen will ich
mich hier nicht weiterverbreiten; es sind dieselben aus den obigen Ausführungen
leicht zu ersehen, Dagegen erscheint mir noch die Frage zu erörtern von
Interesse -
Wie stand es bei den geheilten Fällen ohne Wurmfortsatzexstirpation
mit den Recidiven? Es handelt sich hier um 26 Fälle und zwar um
23 Fälle der circumseripten und
3 Fälle der progressiven Periappendicitis.
Einer von diesen 26 Fällen ist abzurechnen, weil der ursprüngliche Herd
nicht in Angriff genommen, sondern nur ein subphrenischer Abscess eröffnet
worden ist.
Von den übrigen 25 Fällen haben nur 3 wenn auch nicht eigentliche
Recidive, so doch noch leichte Beschwerden nachträglich zurückbehalten,
Bei zweien sind diese aber von selbst wieder verschwunden, bei einem wurde
später der Wurmfortsatz im freien Intervall (von Czerny) exstirpirt.
Dieses Ergebniss ist sehr bemerkenswerth und rechtfertigt gewiss das
eingeschlagene Verfahren in den einzelnen Fällen und verleiht auch den An-
schauungen vieler Chirurgen, dass man bei der Operation im Anfall nicht
unter allen Umständen den Wurmfortsatz entfernen müsste, eine Stütze.
Immerhin darf es nicht verwendet werden gegen das Princip, dass man die
Wurmfortsatzexstirpation auch im Anfalle vornehmen soll, wo es irgend
möglich ist. In unseren Fällen lag das Unterlassen derselben fast durchweg
daran, dass das Isoliren desselben in den derben callösen Verwachsungen der
Abscesswandung ohne Schaden zu stiften, d. h. ohne unnöthige Nebenver-
etzungen zu machen, nicht möglich war.
Woher kam es nun, dass die Recidive ausblieben? Eine Antwort
bekommen wir dadurch, dass in einer ganzen Anzahl von Fällen grosse circu-
Ääre Stücke des Wurmfortsatzes oder auch seine Endparthie gleich bei der