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Diese Kinder, an deren Ohr die Umgangssprache ihrer Umgebung bis dahin
völlig eindruckslos verhallte, müssen erstens hören, d. h. die acustischen
Eindrücke differenzieren, und zweitens das Gehörte durch ihr Sprachorgan repro-
ducieren lernen und dies kann nur auf dem Wege eines methodischen, die
vorhandenen Hörreste benützenden Unterrichts geschehen. Das Sprachgehör
zines Erwachsenen, der sein Gehör bis auf geringe Reste eingebüsst hat, kann
man durch Nachsprechenlassen zugerufener Laute und Worte zuverlässig
arüfen. Bei taubstummen Kindern kann die Sache ähnlich liegen, wenn das
Gehör erst verloren ging, nachdem die Kinder schon sprechen gelernt hatten.
5ofern es sich aber um angeborene Defekte handelt, kommt man damit
zunächst nicht zum Ziel. Solche Kinder müssen erst lernen, mit den einzelnen
ür ihr Ohr vernehmbaren Sprachlauten einen Begriff zu verknüpfen, es muss
die Brücke vom Hörcentrum zum Sprachcentrum hergestellt werden und die
Innervation der Sprachorgane bedarf einiger Uebung, bis die Centren für
gewisse combinierte Bewegungen der Kehlkopf-, Rachen- und Zungenmuskulatur
3ich herausgebildet haben und auf den Willensimpuls prompt und einheitlich
antworten. Auch das vollsinnige Kind, macht diesen Entwicklungsgang durch,
Jas mit schweren angeborenen Hördefekten behaftete Kind kann also, wenn
es nicht schon Sprachunterricht genossen hat, auf einen ins Ohr gerufenen
Vocal, den es zum ersten mal vernimmt, nicht ohne Weiteres mit Wieder-
aolung des Vocales antworten.
Aus diesem Grunde ist die Prüfung mit der Sprache bei Taubstummen
‚ür sich allein nicht genügend. Sie beweist nur dann etwas, wenn sie positiv aus-
fällt, aber sie schliesst brauchbare Hörreste nicht aus bei negativem Ergebniss.
Andererseits bildet die Sprachprüfung eine wichtige und nicht zu ver-
ıachlässigende Ergänzung der Tonprüfung. Zwar vermögen wir, Dank den
Arbeiten Bezold’s und seiner Nachfolger, aus dem vorhandenen Tonbereich
ınd aus der Hördauer insbesondere innerhalb der Tonstrecke b‘ bis g‘“, mit
einiger Sicherheit zu erkennen, ob die Hörreste für Verständniss von Sprach-
auten geniügen werden. Doch ist es erwünscht, die auf so jungen und
nicht allzu zahlreichen Erfahrungen aufgebauten Schlüsse, wo es möglich ist,
durch die Probe zu bestätigen. Dazu kommt, dass Aufmerksamkeit und Ver-
ständniss bei den Zöglingen sehr ungleich vertheilt sind, so dass es bei den
Tonprüfungen zuweilen schwer ist, trotz aller aufgewandten Zeit zu
azinem ganz sicheren Ergebniss zu gelangen. So kommen dann nicht gar
selten durch die Sprachprüfung innere Unwahrscheinlichkeiten in den Ergeb-
nissen der Tonprüfung zu Tage und geben zu erneuter Untersuchung und
Richtigstellung Anlass. Aus dem Gesagien dürfte aber auch hervorgehen,
dass die ganze Untersuchung nicht mit frisch aufgenommenen Zöglingen
zrfolgen soll, sondern nur mit solchen, die schon längere Zeit, etwa 1 Jahr
ang, Sprachunterricht erhalten haben und bei der Lautbildung, sei es auch
jur durch Ablesunterricht, die ersten Schwierigkeiten überwunden haben
Bei allen genannten drei Functionsprüfungen sass der Lehrer vor dem
Zögling, hielt mit dem befeuchteten Finger das zweite Ohr verschlossen und
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