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ferendi approbandive, quantum in me est, unquam abusurum: In docenda
faciendaque Medicina rationem sensu, methodum experientia confirmaturum,
declaraturum: Pacta praemiaque avara, promissa superba fugiturum: pudicitiae
non minus, quam salutis aegrorum, astantiumque rationem habiturum: Magicis,
superstitiosis, noxiis medicamentis, in universum, inexploratis saltem in humano
corpore nec usurum nec ea cuiquam commonstraturum. Omnia denique artis
apera pietate Christiana suscepturum, conditurum, perfecturum. Ita me Deus
vene juvet!
Der Feier folgte ein Festmahl auf Kosten der Neupromovierten; das
eine Jahr hatten es die Mediciner, das andere die Juristen zu zahlen.
Die Promotionskosten kamen annähernd auf 200 Gulden zu stehen.
Anfänglich müssen sie geringer gewesen sein, da ein Dekret vom 22. Dezembeı
1628 für den Prokanzler 4, dem Dekan pro tentamine et examine 8, den drei
Examinatoren je 5 Goldgulden festsetzte,
Bereits 1714 hatten über 200 Candidaten in Altdorf die medicinische
Doktorwürde errungen; Will gibt bis 1801 die Ziffer 386. Freilich überragte
die juristische Fakultät die medicinische weit an Promotionen (bis 1790 662').
Die Art des Unterrichts und die medicinischen Lehrfächer standen
zunächst ganz auf dem Niveau des Mittelalters; charakteristisch dafür sind Nach-
ahmung und Stillstand statt Originalität, eigenem Schaffen und Fortschritt.
Doch hatte gerade die medicinische Fakultät ansehnliche Lehrinstitute; das
waren das Theatrum anatomicum, der Botanische Garten und das chemische
Laboratorium.
Das Theatrum anatomicum lag »in dem Flügel-Gebäu zur rechten Hand,
unten her« neben dem Auditorium mathematıcum und dem Welser’schen Hör-
saal, »im Winkel des Collegii, wo sich das rechte Flügel- an das Mittel-Gebäu
anschliesset gegen Morgen zu«. Auf oberherrliche Kosten ward es 1650
hergerichtet als amphitheatralischer Bau mit fünf hintereinander liegenden,
erhöhten Emporen. An den Wänden hingen acht nach dem Leben hergestellte,
anatomische Tafeln; zwei seitliche Verschläge dienten zur Aufbewahrung der
Instrumente. Neben ihnen und auf dem Gesims waren zur Schau gestellt: Die
künstlich zusammengefügten Gebeine von zwei erwachsenen Menschen, von
einem Kind, von einem Windspiel, einem Wolf, einem Luchs, einem Hasen,
einem Fuchs, einem Schaf »samt dessen ungeborner Fruchte«, von einem
Widder, von einer Fischotter, einem Habicht, einem Igel, einem Karpfen,
einem Marder, einem Wiesel, einer Schnepfe, einer Taube, einer Schildkröte,
Dazu kamen die Schädel eines Wildschweins und eines Hirsches. An Merk-
würdigkeiten gab es ein Storchskelett mit dem Skelett einer Schlange im
Schnabel, ein anderes Storchskelett mit dem einer Blindschleiche im Schnabel,
des Skelett eines zweiköpfigen Kalbes. Anfangs in der Bibliothek, später in
der Anatomiekammer, wurden noch »die Sceleta eines strassenräuberischen
Croaten auf seinem Pferd sitzend, ingleichen eines gantzen Hirschen und eines
Bären, auf einen Spiess lehnend« aufbewahrt, »Im Jahre 1768 kauften die
Curatoren um 200 Gulden die Heisterisch-Wiedmannischen Praeparata, unter
Fa