Metadaten: Die Entstehung des deutschen Handelsgerichts

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I. Die Entftehung der Handelsgerichte 
außerhalb Deutlchlands., 
Ss 2, Stalien. 
I. Die Entftehung der italieni]Hen HandelSgeridhte fteht in engitem 
Bufammenhange mit der Entwicelung des Stähtewejenz überhaupt. 
Nachdent durch die Macht des aufblühHenden bürgerlichen Element5, 
vor allem der Kaufleute, die ftädtijche Freiheit begründet worden 
war !), vereinigten die Borftände der Städhterepublifen, die Consules, 
Verwaltung und Kuftiz in ihrer Hand, unterftüßt von dem ihnen 
als Hülfsorgan beigegebenen Rat von Yurijten, dem „engeren Rat“, 
der Jogenannten credentia?). So übten in Genua, wo früher 
der Marxkaraf und fein Stellvertreter das Gericht gehalten Hatten, 
die Konfuln feit Begründung der Kompagnia die Gerichtsbarkeit 
au88), fo wurde die Macht des Markgrafen in Pifa durch die 
Konfuln abgelöft*), fo wird ganz allgemein für die italienifcdhen 
Städte das Aufkommen des Konfulatz erklärt als Befjekung der 
Stadtrichterftellen durch genoffen|haftligHe Wahl”). Auf die Dauer 
fonnten aber diefe obrigkeitlidhen Beamten die mit der Zunahme des 
Nerkehr3 ftetig antwadhfenden Gefchäfte nicht mehr allein erledigen, 
man mußte zu Aushilfen feine Zuflucht nehmen, und dies wurde 
teil8 dadurch bewirkt, daß an die Spike einzelner Stadtteile 
unter Benitkung der länaft vorhandenen Sprengeleinteilung befondere 
1) Goldighmidt, Univerfalgelchichte des Handelsrecht3. 1891. S. 153 f., 
befonder3 Anm. 35—37 und Zitate; Heyd, Geihichte des Levantehandels im 
Mittelalter. Bd. I. 1879. S. 146 nah Pavinsky, Zur EntjtehHungsgelhichte 
des Konfulatz in den Kommunen Nord- und Mittelitalienz. 1867. Vergleiche 
jeßt v. Kapherr in Nuidde’8 Zeitichtift. Bd. V. S. 21 ff. . 
2) Bal. Goldihmidt a. a. DO. Anm. 38a, Laftig, Entwickelungsgejchichte 
und Quellen des Handelsrechts 1877. S. 108, 
3) Saftig a. a. 9. S. 135. 
2 Heyda. a. DO. S. 147. 
5) Hüllmann, Stäbtewefen des Mittelalters. 2. Teil 1827. S. 293. 
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