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Hans Sachs-Forschungen.
Von
A. L. Stiefel.
Bekanntlich ist zum Hans Sachs-Jubiläum im November 1894
eine Festschrift, betitelt Hans Sachs-Forschungen, er-
schienen, in der die Verehrung der gelehrten Kreise für den
alten Volksdichter in einer Reihe von gröfseren oder kleineren
wissenschaftlichen Abhandlungen über sein Wirken nach ver-
schiedenen Seiten hin zum Ausdruck kam. Über den Wert
dieser Beiträge haben sich einzelne Fachzeitschriften bereits aus-
yesprochen, von anderen steht es noch zu erwarten. Die Beur-
zeilung ist bisher für den gröfsten Teil der Beiträge eine sehr
zünstige gewesen. Kürzlich ist aber in der Beilage zur All-
gemeinen Zeitung (13./12. 95) eine Besprechung ans Licht
yekommen, die, für weitere Kreise berechnet, mir in Form und
Inhalt und namentlich in ihrer Absicht sehr bedenklich erscheint
und die mich als Herausgeber und Mitarbeiter zwingt, in der
Sache die Feder zu ergreifen.
Der ‚Verfasser des Artikels, Erich Petzet, hat in sonderbarer
Weise Licht und Schatten verteilt: Auf der einen Seite nur Lob-
preisungen selbst der minderwertigen Arbeiten, die bei einer
geradezu bis zur mafslosen Überschätzung gehen, auf der anderen
Seite schonungsloses Herumreiten auf einer Abhandlung in der
Gestalt von unbelegten und unbegründeten Vorwürfen. Der
Jmstand, dals es sich hiebei um meinen Beitrag handelt, würde
mich noch nicht veranlassen, hervorzutreten, denn ich kann
meine Rechtfertigung ruhig dem Urteile der Sachverständigen
überlassen; allein es handelt sich um prinzipielle Fragen sowohl
in allgemeiner Hinsicht, als in Bezug auf den Betrieb der Hans
Sachsstudien, und ich möchte nicht, dafs weitere Kreise zu
irrigen und verkehrten Anschauungen gelangten.
Erich Petzet erscheint zum ersten Male auf der Bildfläche
der Hans Sachs-Forschung. Es ist also wohl die Frage am
Platze, ob er denn berufen war, über die Leistungen von
Spezialforschern zu Gerichte zu sitzen. Die Beantwortung
dieser Frage kann sich natürlich nur durch eine genaue Prüfung
der Besprechung selber ergeben. Ich habe diese vorgenommen
ınd mufs Petzet die Berechtigung zum Kritiker von Hans Sachs-
schriften entschieden absprechen. Von einem Kritiker verlange
ich gründliche Sachkenntnis, kritischen Blick und strengen Gerechtig-
keitssinn. Alle diese Eigenschaften gehen, wie ich sogleich zeigen
werde, Petzet ab. Er hat sich wohl jene Kenntnis von Hans
Sachsdingen angeeignet, die gelegentlich des Jubiläums jeder Ge-
oildete aus Tagesblättern, Zeitschriften oder populären Darstellungen
schöpfen konnte, er hat ohne Zweifel auch einen Teil der Fest-
schrift gelesen, ich finde aber nicht, dafs er seine Lektüre ver-