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zu meinem Gunsten fortsetzen, oder sie der Gesellschaft gegen *, der
don mir gezahlten Prämienhälfte zurückgeben, wenn der Ärbeiter es
aicht vorzieht, sie mir zu demselben Preise abzukaufen, wäs freilich
kaum je der Fall werden dürfte. Den Betrag des Rückkaufes, oder
der später zu empfangendeu Rente nehme ich aber nicht für mich, son—
dern lasse sie zur Ermäßigung der von mir und der versichert blei—
jenden Leuten gemeinschaftlich zu zahlenden Prämie dienen.
Die Zahlung von Prämien geschieht durch mich an die Gesellschaft
in jährlichen Raten praenumerando ohne Vermittelung eines Agen—
ten und ich erhalte dafür eine Agenturprovision von 390, welche ich
jedoch ebenfalls nicht für mich, sondern zur Ermäßigung der Prämien
verwenden werde. Da ich die Prämie pränumerando bezahle, fie aber
erst später in wöchentlichen Raten wieder einziehen kann, kann der Fall
eintreten, daß Jemand mein Geschäft verläßt, ehe ich die ausgelegte
Prämie wiedererhalten habe, in diesem Falle ersetzt mir die Gesellschäft
die Differenz.
Bei Besitzesänderung der Mühle kann mein Nachfolger in den
Vertrag mit meinen vollen Rechten eintreten; thut er dies nicht, geht
das volhle Versicherungsrecht, also auch meine Hälfte auf die Leute
über, welche die Versicherung fortsetzen oder ihre Rechte der Gesellschaft
gegen *, der Prämie ganz oder theilweise zurückgeben können, wobei
jedoch nicht zu vergessen ist, daß der Gesundheitszustand ein unverän
dert guter geblieben sein muß.
Dies sind etwa die Hauptbestimmungen des Vertrages; er hat
seine Vortheile, aber auch seine Schattenseiten, wenn letztere auch mehr
die Form als den Kern berühren; die Vortheile leuchten zur Genüge
hervor; nun zu den Schattenseiten: Da der versicherte Arbeiter neben
Rechten auch Pflichten zu übernehmen hat, soll er den Vertrag unter—
schreiben; wir wissen aber alle, wie schwer es hält, einen ungebildeten
Mann zur Unterschrift eines einfachen Schriftstücks zu veranlassen, weil
er zu häufig argwöhnt, daß ein seiner Fassungskraft verborgener Sinn
darin liegt, der ihm schaden könnte; — und hier haben wir es mit
einem Opus von 183 eng geschriebenen Bogen zu thun, an welchem ich
ein paar Tage studirte, ehe ich mir alles darin befindliche klar machen
konnte; denken wir uns einen Arbeiter vor diesen Vertrag gestellt, der
oft nicht den einfachsten Satz auffassen kann! Dies ist ein Punkt, an
welchem das ganze Projekt scheitern kann, und es muß hier durchaus
eine Aenderung geschaffen werden.
Leider war die Zeit zu kurz, um vor der Generalversammlung
auf Unterhandlungen hierüber mit der Gesellschaft einzugehen. Ich
glaube aber, es giebt einen sehr einfachen Weg diese Klippe zu um—
schiffen; die Gesellschaft muß überhaupt nicht in ein kontraktliches Ver—
hältniß zu den Arbeitern treten, und das wird dann nicht nöthig sein,
wenn sie es ignorirt, daß der Arbeiter einen Beitrag zu den Prämien
zahlt; ihr gegenüber muß der Arbeitgeber allein der Versicherer und
der Verpflichtete sein; ob er die Hälste der Prämie von den Arbeitern
einzieht, oder alles aus seinen Mitteln zahlt, kann ihr ganz gleich—
gültig sein; ebenso beim Austritt; es wird ein rechtschaffener Arbeit—