Volltext: Stenographischer Bericht der neunten Generalversammlung Deutscher Müller und Mühlen-Interessenten in Nürnberg vom 12. bis 16. August 1876 (9. 1876 (1877))

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zu meinem Gunsten fortsetzen, oder sie der Gesellschaft gegen *, der 
don mir gezahlten Prämienhälfte zurückgeben, wenn der Ärbeiter es 
aicht vorzieht, sie mir zu demselben Preise abzukaufen, wäs freilich 
kaum je der Fall werden dürfte. Den Betrag des Rückkaufes, oder 
der später zu empfangendeu Rente nehme ich aber nicht für mich, son— 
dern lasse sie zur Ermäßigung der von mir und der versichert blei— 
jenden Leuten gemeinschaftlich zu zahlenden Prämie dienen. 
Die Zahlung von Prämien geschieht durch mich an die Gesellschaft 
in jährlichen Raten praenumerando ohne Vermittelung eines Agen— 
ten und ich erhalte dafür eine Agenturprovision von 390, welche ich 
jedoch ebenfalls nicht für mich, sondern zur Ermäßigung der Prämien 
verwenden werde. Da ich die Prämie pränumerando bezahle, fie aber 
erst später in wöchentlichen Raten wieder einziehen kann, kann der Fall 
eintreten, daß Jemand mein Geschäft verläßt, ehe ich die ausgelegte 
Prämie wiedererhalten habe, in diesem Falle ersetzt mir die Gesellschäft 
die Differenz. 
Bei Besitzesänderung der Mühle kann mein Nachfolger in den 
Vertrag mit meinen vollen Rechten eintreten; thut er dies nicht, geht 
das volhle Versicherungsrecht, also auch meine Hälfte auf die Leute 
über, welche die Versicherung fortsetzen oder ihre Rechte der Gesellschaft 
gegen *, der Prämie ganz oder theilweise zurückgeben können, wobei 
jedoch nicht zu vergessen ist, daß der Gesundheitszustand ein unverän 
dert guter geblieben sein muß. 
Dies sind etwa die Hauptbestimmungen des Vertrages; er hat 
seine Vortheile, aber auch seine Schattenseiten, wenn letztere auch mehr 
die Form als den Kern berühren; die Vortheile leuchten zur Genüge 
hervor; nun zu den Schattenseiten: Da der versicherte Arbeiter neben 
Rechten auch Pflichten zu übernehmen hat, soll er den Vertrag unter— 
schreiben; wir wissen aber alle, wie schwer es hält, einen ungebildeten 
Mann zur Unterschrift eines einfachen Schriftstücks zu veranlassen, weil 
er zu häufig argwöhnt, daß ein seiner Fassungskraft verborgener Sinn 
darin liegt, der ihm schaden könnte; — und hier haben wir es mit 
einem Opus von 183 eng geschriebenen Bogen zu thun, an welchem ich 
ein paar Tage studirte, ehe ich mir alles darin befindliche klar machen 
konnte; denken wir uns einen Arbeiter vor diesen Vertrag gestellt, der 
oft nicht den einfachsten Satz auffassen kann! Dies ist ein Punkt, an 
welchem das ganze Projekt scheitern kann, und es muß hier durchaus 
eine Aenderung geschaffen werden. 
Leider war die Zeit zu kurz, um vor der Generalversammlung 
auf Unterhandlungen hierüber mit der Gesellschaft einzugehen. Ich 
glaube aber, es giebt einen sehr einfachen Weg diese Klippe zu um— 
schiffen; die Gesellschaft muß überhaupt nicht in ein kontraktliches Ver— 
hältniß zu den Arbeitern treten, und das wird dann nicht nöthig sein, 
wenn sie es ignorirt, daß der Arbeiter einen Beitrag zu den Prämien 
zahlt; ihr gegenüber muß der Arbeitgeber allein der Versicherer und 
der Verpflichtete sein; ob er die Hälste der Prämie von den Arbeitern 
einzieht, oder alles aus seinen Mitteln zahlt, kann ihr ganz gleich— 
gültig sein; ebenso beim Austritt; es wird ein rechtschaffener Arbeit—
	        
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