Objekt: 'Vitaspatrum', dt. / Nürnberger 'Vitaspatrum'-Bearbeitung – Nürnberg, STN, Cent. IV, 18

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Feuerschutz und Feuerversicherung 
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Der Vermögensstand betrug am 1. Januar 1910: 13 181 4. Es wurden vereinnahmt: 
Mitgliederbeiträge O69 M, angefallene Zinsen 540 4, Geschenke 575 M, zusammen 2 084 M. Ver— 
ausgabt wurden: an Krankenunterstützungen für 84 Krankheitsfälle 1676 M, an Sterbegeld 
für Hinterbliebene 200 M, an Drucksachen 18 M, zusammen 1 954 M, so daß der Vermögensstand 
am Schlusse des Jahres auf 13 311 M angewachsen war. 
3. Gebäudebrandversicherung. 
Das Rechnungsjahr der staatlichen Gebäudebrandversicherung läuft vom 1. Oktober 
bis 30. September. 
Die Bersicherungssumme sämtlicher in der Stadt Nürnberg versicherten Gebäude und 
Zugehörungen betrug: 
nach der J. Bauartsklasse 495 295 280 nach der III. Bauartsklasse 45117 870 
„II. 49 001770, „„ IV. J 13060910, 
im ganzen 500 721 830 . 
Die Jahresbeiträge berechnen sich hieraus nach Art. 59, 60 Ziff. 1J und 2 und Art. 63 auf 
7607 604 .M, nach Art. 11 auf 20 031 .M, nach Art. 66 Abs. 1l auf 29 428 4, Erhöhungen nach 
Art. 64 Abs. 2 auf 70 M, im ganzen auf 817 133 M. 
Versichert waren nach der J. Bauartsklasse 24 039, nach der II. Bauartsklasse 7 907, nach 
der III. Bauartsklasse 12437, nach der IV. Bauartsklasse 324, zusammen 44 797 Gebäude. 
Brandfälle kamen im Versicherungsjahre 1900/10: 93 vor, 99 Versicherte wurden davon 
betroffen, 124 Gebäude nebst 7 Zugehörungen wurden ganz oder teilweise zerstört. 
Davon kamen auf die 
l. Klasse 87 Gebäude, 4 Zugeh., 3301 700 M Bersicherungssumme, 39 5453 .46 Entschädigung 
„153 —5 143 010, 3841, 
J524 2 182 020, 19 982, 
IV. — 240, 34, 
Summe I Gebãude, ugeb, 3 (ο Bersicherungssumme, 63 450.0Entschädigung. 
22 Gebäude mit 448 290 M BVersicherungssumme und 17325 4 Entschädigung waren 
nach Art. 60 Ziff. 1 des Brandversicherungsgesetzes veranlagt. 
Als Entstehungsursachen sind angegeben: 
Mutmaßlich vorsätzliche Brandstiftung Oritter ... in 
Bestrafte fahrlässige Brandstiftung durch den Versicherten . „ 
Bestrafte fahrlässige Brandstiftung Dritter... 
Mutmaßlich fahrlässige Brandstiftung Dritter..... „5 Fällen 
Brandstiftung durch Kinder..4 58 
Unvorsichtiges Umgehen mit Streichhölzern.. 57 
Unvorsichtiges Umgehen mit Feuer und Licht „25 
Fehlerhafte Baukonstruktionenn.. 5 2 
Vorschriftswidrige und schadhafte Feuerungsanlagen sowie 
sonstige hiermit zusammenhängende Schäden. . . 
Elektrische Beleuchtung,.... . 
Gewerbe- und Fabrikbetrieb 
Explosion mit Feuerschaden 
Explosion ohne Feuerschaden 
Blitzschlag. ... 
Selbstentzündung .. 
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im ganzen in 95 Fällen 
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