Volltext: Hans Sebald Beham

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einen genauen Bericht ‚erhalten haben Muss, Zu weit, wenn er in 
einem ‚Brief an Brismann *) die Gesinnung .der Angeklagten, welche 
durch den Verkehr mit Pfeiffer ihnen eingeflösst worden War, 
ganz allein auf Karlstadts und Müntzers Rechnung setzen will: 
„Der Satan gewinnt sosehr .durch jene Propheten, dass schon 
einige Nürnberger Bürger Christum, das Wort Gottes, die Taufe, 
das Sacrament des Altares und die weltliche Obrigkeit verleugnen 
und nur Gott allein anerkennen. Deshalb sitzen sie gefangen im 
Kerker. Dahinaus ‚geht in der That .der Satan, der Geist des Alt- 
stedters (Müntzers) und Karlstadts.?) 
Lazarus Spengler, der Nürnberger Rathsschreiber®), hatte, 
wahrscheinlich auf den Wunsch des Rathes selbst, vertraulich bei 
Luther angefragt, wie gegen die Irrgläubigen zu ‚verfahren sei. 
Luthers Antwort“) ist vom 4. Februar 1525 datiert und lautet: 
„Wiewol ich allezeit den Altstedtischen Geist verdacht habe, er 
werde da hinaus lencken, meinet ich doch nicht, dass schon solte 
geschehen seyn. Aber gut ists, dass solcher Greuel an Tag komme, 
damit solcher Geister Bosheit und Vornehmen bekannt und zu 
Schanden werde. Dass ihr aber nachfragt, «wie sie solten zu 
straffen seyn, acht ichs auch noch nicht für hlasphemos, sondern 
halte ‚sie wie die Türken oder ‚verlenckte Christen, welche nicht 
hat zu straffen weltliche Obrigkeit, sonderlich am Leibe: wo sie 
aber die weltliche Obrigkeit nicht wolten bekennen und gehorchen, 
da ist alles verwürkt, was sie sind und haben; denn da ist ge- 
wisslich Aufruhr und Mord im Herzen, da gebührt weltlicher Obrig- 
keit einzusehen, darinnen sich eure Herren ohn Zweifel wol wissen 
zu halten.“ 
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Wohin sich Hans Sebald Beham nach seiner Ausweisung aus 
ger Vaterstadt zunächst gewendet haben mag. darüber fehlt alle 
unde. 
Mit Sicherheit lässt sich nur annehmen, dass ihm zugleich 
mit Pencz vor 1528°) die Rückkehr nach Nürnberg wieder erlaubt 
wurde, da der Rath am 22, Juli 1528 eine Verordnung erliess, dass 
Sebald Beham ‚und Hieronymus :der Formschneider „bei eines 
Raths Straf die man an Leib und Gut gegen ihnen 
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*) In Act. Boruss. T. I, p. 799, bei Strobel S. 67 und: 68. 
?) „Huc scilicet it Satanas, spiritus Altsteteri et Carlstadii.“ 
°) Auch als Freund Dürers und durch :dessen npoetischen Wettstreit mit 
ihm bekannt. 
S Werke Luthers, Th. XXI, S. 85. Auch bei Strobel S. 68. 
°) „Im Frühjahr 1525 bat Penecz.den Rath, ihm die Strafe der Verbannung 
zu mildern. Weil er Reue zu erkennen gab, gestattete ihm der Rath, sich zu 
Windsheim niederzulassen. Jedoch soll er sich hüten, nach Nürnberg oder in 
sein Gebiet zu kommen, oder die geschworne Urfehde in irgend einem Punkte 
zu übertreten. Am 28, Mai 155 entledigte ihn der Rath seines Bürgerrechts 
und aller Pflichten. Später jedoch ward ihm die Rückkehr gestattet.“ Baader, 
Beiträge II. S. 53 £. 
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